Querungsstellen mit Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)

Anwendungsbeispiel Gesicherte Querungsstellen

LEITdetail: Gemeinsamer Fußgängerüberweg
wie im Handbuch
LEITdetail: Kombinierter Fußgängerüberweg
wie im Handbuch
Gehweg mit Zonierung
Der Gehweg besteht aus einem Verkehrsraum (Gehbereich für den Fußgängerverkehr mit bequemem befahrbarem Belag) und kontrastierendem Ober- und Unterstreifen. Der Verkehrsraum muss frei von Hindernissen sein.
Äußerer Randstreifen (Unterstreifen)
Orientierungsstreifen für blinde und sehbehinderte Personen. Visueller und tastbarer Belag als Randstreifen zur äußeren Leitlinie (Bordstein), Breite von ca. 30 bis 50 cm. Material: Naturpflasterstein oder Betonpflasterstein mit Fase.
Innerer Randstreifen (Oberstreifen)
An der Grundstücksgrenze verlaufender Pflasterstreifen vor einer Randeinfassung oder einem Gebäude. Dieser Streifen ist meistens mit Hindernissen wie Gebäudestufen, Blumenkübeln, Werbetafeln, Sitzbänken u. ä. belegt. Die Oberfläche ist gegenüber dem Gehweg kontrastierend und ertastbar abzusetzen.
Material: Naturpflasterstein oder Betonpflasterstein mit Fase. Pflasterkante kann als Leitfunktion genutzt werden.
Querungsstelle mit Bordstein (Rundbord oder Hochbord)
Querungsstelle für den allgemeinen Fußgängerverkehr. Höhe Bordsteinkante 3-12 cm. Keine Querungsstelle für Blinde und Sehbehinderte!
Querungsstelle mit Querungsbord
Querungsstelle für mobilitätsbehinderte Personen mit rollenden Hilfsmitteln und Personen mit Gehbehinderungen, aber auch für den allgemeinen Fußgängerverkehr.
Über eine kurze Rampe vom Gehweg zur Fahrbahn erfolgt eine Nullabsenkung mit Rampenansicht von 0 auf 3 cm.
Sperrfeld
Eine Fläche mit Schuppenplatten, parallel zum Querungsbord verlegt. Das Sperrfeld zeigt den Verlauf der Nullabsenkung und soll das unbeabsichtigte Betreten der Fahrbahn durch die Blinden und Sehbehinderten vermeiden.
Leitlinie
Leitlinie an einem Fußweg durch einen Randstein mit 5 cm Anschlag für den Blindenlangstock.
Verweilplatz
Kleine Fläche mit Sitzmöglichkeiten für mobilitätsbehinderte Personen, die ein Verweilen ermöglicht.
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Die Gestaltung dieser Verkehrsanlagen entspricht u.a. folgenden Regelwerken und Normen:
RASt 06 (2006) - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
EFA (2002) - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
R-FGÜ (2001) - Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
ERA (2010) - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
DIN 32984 (2011-10) - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

Herstellerempfehlungen:

Randeinfassungen:
Rundbordstein, Hochbord-Eckstein
- Heinrich Klostermann GmbH + Co. KG Betonwerke Barrierefreie Querungsborde - Profilbeton GmbH
Hochborde in weiß - Hermann Meudt Betonsteinwerk GmbH

Kurzerläuterungen

Auf der Fahrbahn breit angelegte Markierungen mit "Zebrastreifen" kennzeichnen den Fußgängerüberweg für eine gesicherte Straßenüberquerung für alle Fußgänger nach § 26 der StVO.

Die Querungsstelle von LD 21 zeigt die Bauweise eines durchgängigen abgesenkten Fahrbahnrandes (hier weißer Kantenstein) mit einer Höhe von 3 cm. Diese Überquerungshöhe ist die weitverbreitteste und älteste Querungsform bundesweit. Sie stellt an der Übergangsstelle einen Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmer dar. Sowohl für blinde und sehbehinderte Menschen als auch für Menschen mit Rollstühlen erweist sich die noch zuständige konventionelle DIN 18024-01 jedoch als eine unzufriedene Lösung.

Der Einbau von Fahrbahndecken unterschreitet sehr häufig diese 3 cm hohe Bordsteinkante, so dass für die rollennutzenden Verkehrsteilnehmer ein Vorteil entsteht, jedoch nicht für die blinden und sehbehinderten Menschen, ihnen fehlt die sichere tastbare Kante zwischen Fahrbahn und Gehweg. Diese Übergangsform sollte nach den heutigen Kenntnissen nur dort angewendet werden, wo eine getrennte Bauweise zwischen beiden Behindertengruppen nicht möglich ist. Die Einbauhöhe von 3 cm muss allerdings unbedingt eingehalten werden!

Bei der Querungsstelle LD 22 wird eine barrierefreie Überquerung mit getrennter Führung vorgestellt. Fußläufige Verkehrsteilnehmer die über eine Bordsteinkante die Querung der Fahrbahn bevorzugen, können zu ihrem Standort gehen und die Fahrbahn überqueren. Menschen, die eine Absenkung der Bordsteinkante auf Fahrbahnniveau benötigen, wählen ihren Überfahrtsbereich. Diese Lösung entschärft den noch bestehenden Interessenkonflikt zwischen den einzelnen Behindertengruppen. Diese Bauweise setzt sich in der Bundesrepublik mehr und mehr durch.

Im Einmündungsbereich der Nebenstraße wurde als Beispiel eine Fahrbahnüberquerung nur für den allgemeinen Fußgängerverkehr und für Menschen mit rollennutzenden Verkehrsmitteln geschaffen. Blinde und sehbehinderte Menschen sollten bei dieser wenig befahrbaren Straße auf Grund ihrer örtlichen Kenntnisse die Straße in ihren vertrauen Umfeld autonom überqueren.

Zeichenerklärung

Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld
Das Symbol öffnet ein Beispiel von der Originalvorlage eines LEITdetails
(Bemaßungen und bautechnische Erläuterungen zu den LEITdetails sowie weitere Zeichnungen finden Sie in dem Handbuch LEITdetails)


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