Querungsstellen mit Lichtsignalanlage

Anwendungsbeispiel Gesicherte Querungsstellen

Querungsstellen mit Lichtsignalanlage
wie im Handbuch
Querungsstellen mit Lichtsignalanlage
wie im Handbuch
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Die Gestaltung dieser Verkehrsanlagen entspricht u.a. folgenden Regelwerken und Normen:
RiLSA (2010) - Richtlinien für Lichtsignalanlagen - Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr
RASt 06 (2006) - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
EFA (2002) - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
DIN 32984 (2011-10) - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum



Kurzerläuterungen

Die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen beim Queren von Fahrbahnen sind in der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Unabhängig von der verkehrsrechtlichen Bedeutung werden an die Qualität der Überquerungsstellen für Fußgänger besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen große Anforderungen gestellt. Überquerungsstellen sollten eine Regelbreite von 4 m aufweisen, mindestens jedoch eine Breite von 3 m. Für den Kraftfahrzeug- und den Fußgängerverkehr ist eine frühzeitige Erkennbarkeit der Querungsanlagen besonders wichtig. Darin spielt die bauliche Gestaltung eine bedeutungsvolle Rolle. Die optische Hervorhebung einer Querungsanlage wird durch den Einsatz folgender Elemente bestimmt:

  • Errichtung einer Lichtsignalanlage mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen
  • Bauweise als vorgezogene Seitenräume
  • Anordnung von Mittelinseln
  • Absenkung von Bordsteinen nach Nutzergruppen
  • Hinzuführung von Leitelementen für blinde und sehbehinderte Menschen

Weitere bauliche Maßnahmen können sein:

  • Aufpflasterungen im Zuge von Überquerungen an Einmündungen sowie Teilaufpflasterungen innerhalb einer Straße
  • Querungsgestaltung als Fußgängerüberweg (Markierung mit Zebrastreifen)

Die Gewährleistung einer sicheren Straßenquerung ist nur möglich unter Beachtung von barrierefreien komplexen Zielgrößen. Deshalb sollte eine Querungsstelle im Regelfall eine Absenkung auf Fahrbahnniveau für gehbehinderte Menschen und Menschen mit rollenden Fortbewegungsmitteln sowie einen Hochbord für blinde und sehbehinderte Menschen verfügen. Es handelt sich dabei um ein Mindestkriterium im Sinne des "Design für Alle", denn darin werden im Einvernehmen der Betroffenen die Anforderungen möglichst aller Nutzergruppen berücksichtigt.

Das Anwendungsbeispiel zeigt eine Lösung von einfachen signalisierten Querungsstellen an einer Einmündung in der Führung von getrennten Übergängen, die den Sicherheitsanforderungen im Straßenraum entsprechen. Im hellgrauen Gehweg mit den glatten Betonplatten ohne Fase sind die Querungsstellen für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar gekennzeichnet.

Das Symbol öffnet ein Beispiel von der Originalvorlage eines LEITdetails
(Bemaßungen und bautechnische Erläuterungen zu den LEITdetails sowie weitere Zeichnungen finden Sie in dem Handbuch LEITdetails)


PRAXISBEISPIEL

Funktionierende Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe analog LEITdetail 12. Leider besteht die Randeinfassung aus konventionellen Borden. Bordhöhe an der Blindenübergangsstelle beträgt 4 cm. Besser wäre eine tastbare Kante für den Blindenlangstock von 6 cm. Eine weiße Randeinfassung im Überquerungsbereich würde den Grenzbereich Gehweg/Fahrbahn deutlicher herausstellen. Bodenindikatoren sind gut auffindbar und ertastbar. Richtungsfeld mit Rippen ist senkrecht über die Fahrbahn ausgerichtet. Kontrastität von K >= 0,4 ist erreicht. Absicherung der Nullabsenkung durch ein Sperrfeld mit Schuppenplatten. Dieser Bereich sollte aber auch mit kontrastreichen, ebenen Platten umfasst sein. Fahrbahnmarkierung ist noch provisorisch aufgetragen.

Herstellerempfehlungen:
Bodenindikatoren:
REC Bauelemente GmbH
Profilbeton GmbH

Randeinfassungen:
Rundbordstein, Hochbord-Eckstein
- Heinrich Klostermann GmbH + Co. KG Betonwerke Barrierefreie Querungsborde - Profilbeton GmbH
Hochborde in weiß - Hermann Meudt Betonsteinwerk GmbH


Hersteller barrierefreier Produkte: