Bushaltestelle mit Radweg
Anwendungsbeispiel Haltestellen

wie im Handbuch

- Beleuchtete Wartehalle, Sitzgelegenheiten, Infotafeln, dynamische Fahrgastinformation, Fahrkartenautomat, Abfallbehälter (vergleiche Navigation weiterer Haltestellenbeispiele)
im Haltestellenbereich
Manche örtliche Gegeben- heiten ermöglichen keine durchgehende Radver- kehrsführung. Der Radweg kann nach der StVO in eine gemeinsam genutzte Fläche
(Z 229/1022-10, Fußgänger/Radfahrer frei) übergehen. Gegenseitige Rücksichtnahme zwischen den Verkehrsteilnehmern ist das oberste Gebot.
Bushaltestelle mit Radweg bei erhöhten Ein- und Aussteigermengen
Bushaltestellen mit mittleren bis hoch frequentierten Fahrgastquerungen wird der Radweg durch einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) unterbrochen, das gilt auch bei höheren Radverkehrsbelastungen.
Herstellerempfehlungen:
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Randeinfassungen:
Rundbordstein, Hochbord-Eckstein - Heinrich Klostermann GmbH + Co. KG Betonwerke Barrierefreie Querungsborde - Profilbeton GmbH Busbordstein - Profilbeton GmbH Hochborde in weiß - Hermann Meudt Betonsteinwerk GmbH |
Kurzerläuterungen
Bei Neuplanungen ist bei der Fahrbahnführung aus Sicherheitsgründen der Radverkehr als Radfahrstreifen auf der Fahrbahn zu führen.
Aus städtebaulichen- oder verkehrsplanerischen Gesichtspunkten ist nicht auszuschließen, dass Radwege und Haltestellen nachträglich errichtet werden müssen. Dabei sind bei der Planung bestimmte Grundsätze einzuhalten, die die Konfliktsituationen im Wartebereich der Haltestellen zwischen Rad- und Fußgängerverkehr auf ein Minimum beschränken.
Maßgebende Kriterien für Haltestellen mit Radwegführung (rechte Haltestelle):
- Führung des Radverkehrs zwischen Wartebereich und Gehweg
- Beibehaltung der vorhandenen Radwegbreite im Haltestellenbereich
- Trassierung des Radweges unter fahrdynamischem Aspekt, keine abrupte Verschwenkungen
- ausreichende Aufstell- und Wartefläche für die Fahrgäste vorsehen
- Verdeutlichung Haltestellenbereich durch Materialwechsel
- Haltestellen-Ausstattungselemente sind vollständig im Wartebereich unterzubringen
- Anordnung Absperrgitter, Wartehalle etc. im Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm zum Trennstreifen, so dass damit die Radwegquerung kanalisiert werden kann
- Schaffung ausreichender Bewegungsfläche für Rollstuhlbenutzer
- Schaffung Querungsstelle für blinde und sehbehinderte Personen zur Einstiegsstelle
Haltestelle mit beengten Platzverhältnissen
(linke Haltestelle)
Hier sollte der Radweg im Bereich der Haltestelle in einem Radfahrstreifen
oder als Schutzstreifen (Angebotsstreifen) auf der Fahrbahn übergehen.
Ist diese Anordnung verkehrlich nicht möglich, dann ist die notwendige
Querschnittsreduzierung zu Lasten aller Verkehrsarten vorzusehen. Die Mindestbreite
des Gehweges sollte aber 2,50 m nicht unterschreiten. Bei diesem Querschnitt
ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg durchlaufend mit einheitlichem Oberflächenbelag
auszustatten. Der Abstand zwischen Busbordsteinkante und der Wartehalle einschließlich
der vorhandenen Bäume, muss den Bewegungsraum für Rollstuhlbenutzer
von mindestens 1,50 m gewährleisten.
Der Auffindestreifen für blinde
und sehbehinderte Personen ist über den gesamten Gehweg zu führen.
Der Anfang und das Ende des gemeinsamen Geh- und Radweges sind durch Verkehrszeichen
zu kennzeichnen. Diese Kompromisslösung unterliegt der Bemessungsgrundlage
mit geringem Rad- und Fußgängerverkehr bei einer Gehwegbreite von
ca. 5,00 m.
Hinweis zu Straßenbahnhaltestellen:
Die Gestaltung der Auffindestreifen bei Bushaltestellen gilt auch für Straßenbahnhaltestellen (E-DIN 32984)
Zeichenerklärung
| Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld | |
| Das Symbol öffnet ein Beispiel von der Originalvorlage eines LEITdetails |







