Bushaltestellen in Sägezahn-Aufstellung

Anwendungsbeispiel Haltestellen

LEITdetail Kombinierter Fußgängerüberweg
wie im Handbuch
LEITdetail Bushaltestellen in Sägezahn-Aufstellung
wie im Handbuch
Gehweg
Bewegungsfläche für alle Fußgänger mit bequemen befahrbaren Belag z.B. hellgrauer Betonpflasterstein ohne Fase im Blockverband. Der Gehweg muss frei von Hindernissen sein.
Begrenzungsstreifen
Kontrastierender und ertastbarer Belag zur Trennung vom Gehweg zum Pkw-Parkstand. Breite ca. 50 - 75 cm, wird auch als innere Leitlinie für die Blinden und Sehbehinderten benutzt. Aus Sicherheitsgründen keine ertastbaren Bodenindikatoren verwenden!
Behinderten Parkbucht
Barrierefreier Pkw-Parkstand für Rollstuhlbenutzer, Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden nach § 42 Abs. 4 StVO. Der Zu- und Abgang verläuft über einen niveaugleichen Begrenzungsstreifen zwischen Parkstand und Gehweg. Schmale Parkstände können angelegt werden, wenn parallel eine freie niveaugleiche Fläche von mindestens 1,50 m Breite vorhanden ist.
Abgesetzte Pflasterung am Busausstieg
Zum verbesserten Auffinden der Busausstiegstür kann für den Rollstuhlbenutzer eine farblich abgesetzte fasenlose Pflasterfläche behilflich sein. Der Rollstuhlbenutzer kann sich in etwa 1 m Abstand vor der gekennzeichneten Tür positionieren, dem Fahrer die Ausstiegshaltestelle kenntlich zu machen und auf das Anlegen der ausfahrbaren Rampe warten.
Begrenzungsstreifen im Freiraum
Breitangelegter Pflasterstreifen am Rande einer Platzfläche, der das Auffinden von Verweilplätzen für behinderte Menschen ermöglicht, die leicht erreichbar und hindernisfrei zugänglich sind. Dieser Streifen muss sich farblich und taktil zur angrenzenden Fläche absetzen.
Platzfläche
Erlebnisbereich für alle Fußgänger mit bequemem befahrbarem Belag der im Rahmen der Freiflächengestaltung errichtet wird. Bei einer sandgeschlämmten Platzfläche ist ein Pflaster- oder Plattenstreifen für die rollennutzenden Personen anzulegen.
Busbordstein (Kasseler Sonderbord)
Ein Profilbordstein mit angepasster Anfahrhilfe an der Bushaltestelle für Niederflurbusse. Speziell erhöhte Haltekante z.B. von 16/18 cm ermöglicht einen barrierefreien Zugang für die mobilitätsbehinderten Personen. Trittoberfläche besteht aus weißen rautenförmigen Noppen.
Busbord-Übergangsstein
Mehrteiliger Rampenstein, der den Höhenunterschied vom Busbordstein (Kasseler Sonderbord) zum Kantenstein für die Blinden und Sehbehinderten ausgleicht.
Randeinfassung
Der überstehende Randstein von ca. 5 cm dient den Blinden und Sehbehinderten als tastbare Kante (Leitlinie) mit dem Blindenlangstock.
Leitstreifen
Ein Streifen aus aneinander gereihten in Längsverlegung verlaufenden Rillenplatten zur Anzeige der Gehrichtung mit einem beidseitig eingefassten kontrastierenden Begleitstreifen ohne Fase.
Die Leitstreifen führen die Blinden und Sehbehinderten zu verschiedenen Anlaufstellen.
Abzweigfeld
Eine quadratische Fläche aus Noppenplatten die zu einer seitlichen Abzweigung führt.
Fahrkartenautomat
Automat mit Touchscreen-Funktion, der durch Dateneingabe die Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel erstellt. Die Bedienungsvorrichtungen sollen kontrastreich, taktil erfassbar und leicht erkennbar sein, damit die Bedienungselemente für alle Mobilitätsbehinderten zugänglich sind. Für Blinde und Sehbehinderte sind diese Automaten nicht bedienbar.
Abfallbehälter
Der Standort ist außerhalb des Gehweges vorzusehen. Die Einbauhöhe sollte 85 cm nicht überschreiten, damit auch Rollstuhlfahrer den Einwurf benutzen können.
Buswartehalle
Als wichtige Informationselemente sind einzubeziehen:
Ausreichende Beleuchtung, Sitzgelegenheiten mit verschiedenen Sitzhöhen, lesbare Info-Tafeln in Augenhöhe (auch für Rollstuhlfahrer), je nach Lage ein großformatiger Ortsplan. Gegebenenfalls sollten Warteflächen für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen (evtl. markiert) vorgehalten werden.
Dynamische Fahrgastinformation
Elektronische Abfahrtsanzeige muss auf behinderte Menschen ausgerichtet sein. Die Anlageteile sind so zu dimensionieren und aufeinander abzustimmen, dass die Mitteilungen gelesen, verstanden und gehört werden können. Das Zwei-Sinne-Prinzip sollte konsequent eingehalten werden.
Fernsprechanlage
Witterungsgeschützte Telefonstation für Personen mit und ohne Behinderungen, ausgestattet für Münzen und Telefonkarten. Der Standort darf für blinde und sehbehinderte Menschen kein Hindernis sein. Sie müssen vom Rollstuhlbenutzer mühelos angefahren werden können.
Sitzgelegenheiten
Sitzbänke in einer Freifläche mit unterschiedlichen Sitzhöhen vorsehen. Vorzugsweise ca. 48 bis 50 cm als Normalgröße, ca. 30 cm mit niedrigen Sitzen. Ausstattung für behinderte Personen mit Arm- und Rückenlehne. Vorzugsmaterial mit geringer Wärmeleitfähigkeit (z.B. Holz).
Berühren Sie mit Ihrem Mauszeiger die Ziffern und Symbole um nähere Informationen zu erhalten

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlagen entspricht u.a. folgenden Regelwerken und Normen:
RASt 06 (2006) - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
EFA (2002) - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
EAÖ (2003) - Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
ERA (2010) - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
R-FGÜ (2001) - Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
DIN 32984 (2011-10) - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

Herstellerempfehlungen:

Randeinfassungen:
Rundbordstein, Hochbord-Eckstein
- Heinrich Klostermann GmbH + Co. KG Betonwerke Barrierefreie Querungsborde - Profilbeton GmbH
Busbordstein - Profilbeton GmbH
Hochborde in weiß - Hermann Meudt Betonsteinwerk GmbH

Kurzerläuterungen

Haltestellen gelten als die Visitenkarte des ÖPNV, da sie täglich den Straßenraum repräsentieren. Diese Anlagen sollten deshalb auf ein einheitliches Gestaltungsprinzip ausgerichtet sein und ein entsprechendes Design widerspiegeln. Dabei müssen aber in großem Maße den besonderen Belangen der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste entsprochen werden.

Die Lage der Haltestellen ist so zu wählen, dass die Fahrgäste die Niederflurfahrzeuge bequem, sicher und auf kurzem Weg erreichen können. Bei der Gestaltung von Bushaltestellen mit Sägezahn-Aufstellung reduziert sich die Bussteiglänge und somit auch eine Verkürzung der Umsteigewege und ein unabhängiges Ein- und Ausfahren am Bussteig. Diese Haltestellenform setzt jedoch voraus, dass die Fahrzeuge nicht länger sind als die Bussteige.

Die Anordnung einer blinden- und sehbehindertengerechten Linienführung eines Leitstreifens zu den schräg laufenden Bussteigen wird vielerorts zu kompliziert geplant. Zum einen erfolgt der Verlauf des Leitstreifens mit der Busbordsteinkante, so dass der Blinde stets die Verschwenkungen zu den einzelnen Haltepunkten parallel mitläuft, zum anderen werden senkrechte Abzweigungen angeboten. Die ideale Linienführung sollte ein durchgehender geradliniger Leitstreifen sein. Der Auffindestreifen ist demzufolge an der Einstiegsstelle senkrecht zur Busbordsteinkante anzulegen.

Eine gesonderte Markierung der Einstiegsstelle für Rollstuhlfahrer ist auch möglich, wenn die Voraussetzung besteht, dass stets die gleichen Fahrzeugtypen die Haltestelle anfahren.

Die Parameter zur konstruktiven Gestaltung dieser Anlage kann aus den "Hinweisen für den Entwurf von Verknüpfungsanlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (H VÖ, Ausgabe 2009)" von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Köln entnommen werden.

Hinweis zu Straßenbahnhaltestellen:
Nach DIN 32984 (2011-10) gilt die Anordnung der Auffindestreifen auch für Straßenbahnhaltestellen.

Zeichenerklärung

Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld
Das Symbol öffnet ein Beispiel von der Originalvorlage eines LEITdetails
(Bemaßungen und bautechnische Erläuterungen zu den LEITdetails sowie weitere Zeichnungen finden Sie in dem Handbuch LEITdetails)


Hersteller barrierefreier Produkte: