Hintereinander liegende Bushaltestellen am Gehweg
Anwendungsbeispiel Doppel- oder Mehrfachhaltestellen
wie im Handbuch

wie im Handbuch

Material: z.B. Kleinpflaster mit Fase, Farbe anthrazit oder Naturpflasterstein aus Basalt.
Die Anlageteile sind so zu dimensionieren und aufeinander abzustimmen, dass die Mitteilungen gelesen, verstanden und gehört werden können. Das Zwei-Sinne-Prinzip sollte konsequent eingehalten werden.
Der Leitstreifen verbindet die Querungsstelle des Fußgängerüberweges mit den Bushaltestellen für die Blinden und Sehbehinderten.
entspricht u.a. folgenden Regelwerken und Normen:
RASt 06 (2006) - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
EFA (2002) - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
EAÖ (2003) - Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
ERA (2010) - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
R-FGÜ (2001) - Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
DIN 32984 (2011-10) - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
DIN 32975 (2009-12) - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Kurzerläuterungen
Die verkehrstechnische Voraussetzung zur Festlegung einer Bushaltestelle in Seitenlage wird - nach RASt 06 Tabelle 41(Seite 101) - mit den Einsatzgrenzen bis zu 750 Kfz/h pro Richtung und Busfolgezeit > 10 Minuten angegeben. In der ERÖ werden hierzu weitere Bemessungsgrundlagen von Haltestellen erörtert (Kap. 4.4.2).
Für mobilitätsbehinderte Menschen ist es besonders wichtig, dass die ihnen zu bewältigten Verkehrs- situationen klar, übersichtlich und verständlich sind. Nur so gelingt es ihnen, die jeweils richtige Verhaltensweise zu wählen. Behindertengerechte Maßnahmen, die mobilitätsbehinderten Personen den Zugang zum ÖPNV überhaupt erst ermöglichen oder zumindest deutlich erleichtern, steigern in aller Regel die Nutzungsqualität des ÖPNV für alle Fahrgäste.
Die Abmessungen der Längsbussteige zu den Haltepunkten sind abhängig von der Fahrzeuglänge der Busse. Durch die verschiedenen Bustypen von einem Standard-Linienbus bis zum Standard-Gelenkbus besteht eine Differenz von ca. 6,50 m. Deshalb sind bei der Festlegung der Haltepunkt- abstände im vorab die Fahrzeugabmessungen zu berücksichtigen. Ein weiteres Kriterium beinhaltet der technologische Ablauf der Ein- und Ausfahrt. Die Nutzlänge (Zwischenraum) der Busse richtet sich danach, ob die Fahrzeuge abhängig oder unabhängig voneinander den Verkehrsbetrieb abwickeln. Einzelheiten zum Entwurf und Gestaltung von ÖPNV-Anlagen sowie über bauliche Ausführungen können aus den "Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs"(EAÖ, Ausgabe 2003) entnommen werden.
Bushaltestellen mit mehreren Haltepositionen, die hintereinander in einer Reihe angeord- net werden, sind über einen Leitstreifen miteinander zu verbinden. Der 30 cm breite Leitstreifen wird mittig in das Einstiegsfeld an der vorderen Fahrzeugtür geführt und verläuft im Abstand von mindestens 60 cm parallel zum Busbordstein. Muss eine Haltestelle am Bogen angeordnet werden, dann ist wegen des entstehen- den Überhangs vom Verkehrsmittel, der Abstand des Leitstreifens zum Busbordstein dementsprechend zu vergrößern. An der Busfahrzeugtür kann ein Einstiegs- feld mit 1,20 m Breite und 0,90 m Tiefe parallel zur Bus-Bordsteinkante mit Rippenprofil angelegt werden. In derselben Verlegeart schließt sich der Auffindestreifen im Gehweg mit mindestens 60 cm Breite (besser 90 cm) an (E DIN 32984: 02-2010).
Hinweis zu Straßenbahnhaltestellen:
Nach DIN 32984 (2011-10) gilt die Anordnung der Auffindestreifen auch für Straßenbahnhaltestellen.
Zeichenerklärung
| Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld | |
| Das Symbol öffnet ein Beispiel von der Originalvorlage eines LEITdetails |








