Der DBSV warnt vor "Kombi-Querungsstellen"
vom "EASYCROSS- LEITSYSTEM" der Firma Klostermann

Auszug aus der
Stellungnahme Firma Klostermann zu der Kritik an dem
Leitsystem EASYCROSS vom Juni 2009
Durch die negative Beurteilung und öffentliche Darstellung wird das erfolgreiche Engagement der an der Entwicklung beteiligten Personen disqualifiziert. EASYCROSS ist gegenwärtig das einzige barrierefreie und patentierte Leitsystem, das die Gesellschaft nicht in Gruppen mit Handicaps und Gruppen ohne Handicaps bezogen auf eine sichere und komfortable Querung von Straßen teilt. Diese Entwicklung stellt im Rahmen einer Angebotsplanung eine Option für die Zukunft dar. Gefordert ist heute eine Generallösung, die idealerweise alle Anforderungen erfüllt: barrierefrei, sicher, funktional, verständlich, wiedererkennbar und wirtschaftlich. Dafür steht das System EASYCROSS.
Erläuterungen zur Kombiquerung
Mit dem Rollbord verfügt das System EASYCROSS über eine gesicherte Nullabsenkung,
die eine verträgliche Quer- und Längsneigung im Gehwegbereich gewährleistet.
Der abgeschrägte Bordstein ist mit ca. 3 cm Höhendifferenz im eingebauten
Zustand bequem befahrbar und außerdem mit einer taktil erfassbaren, profilierten
Oberfläche ausgestattet. Das Profil ist mit dem "schleifenden" Blindenstock
deutlich wahrnehmbar. Zudem bemerkt der Stockgänger beim Begehen die Höhendifferenz.
Zum optimalen Auffinden der Querungsstelle ist unmittelbar vor dem Rollbord
eine Reihe Rippenplatten angeordnet. Diese letzte Reihe im Aufmerksamkeitsfeld
sorgt dafür, dass der Blinde sehr früh und in einem gesicherten
Abstand zur Fahrbahn auf den Rollbord und die Fahrbahn aufmerksam
wird. Die Anordnung der Oberflächenstruktur des Rollbords quer zur Fahrbahnachse
hat allein entwässerungstechnische Vorteile.
Erläuterungen zur Doppelquerung
(richtige Bezeichnung lautet "Getrennte Querung")
Diese so genannte Doppelquerung wurde geprüft und aufgrund funktionaler Mängel nicht weiterentwickelt. Die Ausführung ist nur möglich bei großzügigen Platzverhältnissen. Bei abgewandelten Bauweisen in beengten Bereichen kann die Wiedererkennbarkeit nicht gewährleistet werden. Doppelquerung behindert den Verkehrsfluss auf Gehwegen sowie insbesondere im Furtbereich während der Fahrbahnquerung. Die Abläufe speziell in Kreuzungsbereichen werden insgesamt verlangsamt mit Folgen für die Verkehrssicherheit durch erhöhte Unfallgefahr – ein erheblicher Mangel, der nicht akzeptiert werden kann. Die Ausführung ist zudem mit höheren Baukosten verbunden und wurde als die Zwei-Klassenlösung empfunden. mehr »
Bildquelle: 16. Fachtagung von Radverkehrsplanung und -förderung (29.04.2009 in Weiden, Oberpfalz)Präsentation Kombi-Querungsstelle nach dem ESYCROSS-Leitsystem:
"Ein Bord für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Blinde und stark Sehbehinderte"
Bildbeschreibung (links):
Die Personen überqueren bei "Grün" die Fahrbahn und gehen zur Mittelinsel. Der blinde Mann schiebt dort in der mittleren Reihe der Rippenplatten des Aufmerksamkeitsfeldes (Auffindesstreifen) seinen Blindenlangstock direkt auf den Ampelmast zu. Dort holt er sich am Taster vom Ampelmast sein Freigabesignal, geht um den Ampelmast herum und stellt sich wieder auf seine Gehlinie im vorgelagerten Richtungsfeld vom Rollbord.
Im Rücken befindet sich der Ampelmast. Bei diesem Zwischenstück kann er sich nicht mehr senkrecht zur Gehrichtung über die Fahrbahn ausrichten. Er steht direkt am Fahrbahnrand. Sein Blindenlangstock ragt in die Fahrbahn hinein. Das Höhenprofil zwischen Fahrbahn und Rollbord wurde wie hier zu sehen, nicht wahrgenommen.
Hier besteht Lebensgefahr!
Der blinde Mann kann seine Gefahrensituationen am Fahrbahnrand nicht erkennen. Er ist schutzlos den vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen, Motorrädern oder Radfahrern ausgeliefert. Der Fahrverkehr kann ihn erfassen oder erschrecken und zu unkontrollierten Reaktionen führen. Die Frau hat bei ankommender Gefahr die Möglichkeit zurückzutreten, der blinde Mann aber nicht, ihm steht der Ampelmast im Weg. Querungsstellen mit dieser Bauweise sind lebensgefährlich für blinde und sehbehinderte Personen und werden deshalb vom DBSV abgelehnt.
Vergleiche Navigation Wegesysteme "Gesicherte Querungsstellen" mehr »

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Beispiel Fulda seit 2007: Getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe nach Vorlage RASt 06
Sichere Querungsstelle mit noch 4 cm Bordhöhe und gesicherte Nullabsenkung. Bequemes Überqueren der Borde für alle Fußgänger. Klare eindeutige Orientierung für Personen mit unterschiedlichen Behinderungen.
Beispiel Fulda seit 2007: Getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe nach Vorlage RASt 06
Getrennte Querungsstelle mit Lichtsignalanlage, mit konventioneller Randeinfassung (noch mit 4 cm Bordhöhe), Auffindestreifen mit Noppen, Richtungsfeld an der Bordsteinkante aus Rillen. Die Passanten wählen ihren eigenen Querungsbereich je nach ihren Bedürfnissen.
Beispiel Fulda seit 2007: Komfortabler Übergang über eine getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe nach Vorlage der Richtlinie RASt 06
Alle Fußgänger mit und ohne Behinderung überqueren unbehindert fließend und problemlos die Mittelinsel. Von einer „Zwei-Klassenlösung“ laut Easycross kann keine Rede sein!
DBSV-Empfehlung:
"Getrennte Querungsstellen
mit differenzierter Bordhöhe"
Auszug aus dem Rundschreiben des DBSV 05/2010 vom 28.01.2010
Die Firma Heinrich Klostermann aus Coesfeld hat im Juni 2009 eine Werbekampagne für eine Kombiquerungsstelle unter der Bezeichnung "EASYCROSS" gestartet. Grundgedanke der Werbeaussage ist es, dass sowohl blinde Menschen als auch Rollstuhl- und Rollatornutzer über eine einzige, auf Null abgesenkte Querungsstelle auf die Straße gelangen sollen. Dabei kommt anstelle des Bordsteins ein flacher, berollbarer Rampenstein zum Einsatz und der Übergangsbereich vom Gehweg zur Straße wird lediglich durch Bodenindikatoren auffindbar gemacht. Bei den Begehungen von gebauten Beispielen lehnte stets die große Mehrheit der blinden Testpersonen "Kombiquerungsstellen" ab.
Am 28.04.2008 fand ein Gespräch zwischen der HSVV, dem DBSV und BSBH zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten über den Hessischen Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" statt. Im Gesprächsprotokoll ist im Ergebnis unter Punkt 2 zu lesen, dass die HSVV künftig die Variante 2c (Leitfaden) mit getrennter Führung von "Seh- und Gehbehinderten" und schmalen niveaugleichen Bereichen als Standardlösung empfiehlt.
Im Oktober 2009 spricht sich der DBSV-Verwaltungsrat in einem Beschluss für Getrennte Querungsstellen aus; diese sollen alternativ zum historischen 3-cm-Kompromiss an verkehrsrechtlich gesicherten Querungsstellen und Zebrastreifen eingesetzt werden können. Dieser Beschluss kam auf Anregung des und GFUV zustande und stellt die Fortentwicklung der früheren Entscheidung zum Kasseler Rollbord aus dem Jahr 2006 dar.
Niemand wird bevorzugt oder benachteiligt. Jeder kann auswählen, was er benötigt. Mit der Getrennten Querungsstelle wird auf die unterschiedlichen Behinderungen adäquat reagiert. Die Rollstuhl und Rollatornutzer stehen hinter der neuen Lösung. Blinde und sehbehinderte Menschen können sich darüber freuen, dass es mit Hilfe der Getrennten Querungsstellen zukünftig keine ungesicherten Nullabsenkungen mehr geben wird.
Die neue Gestaltung des "Aufmerksamkeitsfeldes" vor dem Rollbord ändert jedoch nichts an den von uns kritisierten gefährlichen Schwachpunkten des Systems.
Fazit: Der DBSV und seine korporativen Mitglieder lehnen die Kombi-Querungsstelle und ihre aktuelle Ausgestaltung mit dem EASYCROSS-System ab. mehr »
Beispiel aus der Praxis
Bildbeschreibung (links):
An der lichtsignalisierten Fußgängerfurt überqueren bei "Grün"
Mutter mit Kind, zwei Rollstuhlfahrer und ein blinder Mann die
getrennte Querungsstelle. Ohne gegenseitige Behinderung
der Fußgänger untereinander wählt jeder Passant seinen für sich
geeigneten Überquerungsbereich.
Beim Signalzeichen "Rot" holt der blinde Mann auf der Mittelinsel am Ampelmast sein Freizeichen. Er bleibt dabei auf seiner Gehlinie im Auffindestreifen, der sich neben dem Ampelmast befindet. Er ertastet die Bordsteinkante mit seinem Blindenlangstock und erkennt den Abstand zum Fahrbahnrand und richtet sich dort aus.
Das Bild zeigt eine barrierefreie, sichere Querungsstelle für die Rollstuhlfahrer, blinde und sehbehinderte Menschen sowie für alle Fußgänger.
Anmerkung:
Eine absolute Sicherheit im Straßenverkehr ist für alle Verkehrsteilnehmer nicht möglich. Bauingenieure, Straßen- und Verkehrsplaner sind aber verpflichtet bei der Entwicklung technischer Konstruktionen oder Objekten, Gefahren zu erkennen um Gefährdungen auszuschließen. Im technischen Bereich ist freilich die "Sicherheit" oft davon abhängig, wie sie definiert wird oder welcher Grad von Unsicherheit für die Nutzung der technischen Anlage akzeptiert werden kann. Liegen Bedenken von Nutzergruppen vor, die auf eine Gefahr ihrer Person auf Leib und Leben hinführen, sind notwendige Maßnahmen vorzusehen, die potentielle Gefährdungen ausschließen. Das Leben ist das höchste Gut des Menschen, es darf nicht wegen Unternehmensinteressen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Abkürzungen:
- HSVV - Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung
- BSBH - Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V.
- BBSB - Bayrischer Blinden- u. Sehbehindertenbund e.V.
- GFUV - Gemeinsamer Fachausschuss für Umwelt und Verkehr beim DBSV
- RASt 06 - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
- Erfahrungsaustausch HSVV / DBSV zur Umsetzung des Leitfadens "Unbehinderte Mobilität"
am 02.04.2008 - Beschluss der DBSV-Verwaltung vom 23.10.2009 in Hannover
- GFUV: Anforderungen an die Profile und den Einsatz von Bodenindikatoren
im öffentlichen Raum. - Barrierefreie Querungsstellen - brauchbar oder unbrauchbar
- Gestaltung von Fußgänger-Querungsanlagen und ihre spezifischen Planungsanforderungen
Bildergalerie

ESYCROSS-Leitsystem: "Entwicklungsziel erreicht, unbehinderte Mobilität für alle"

Die Realität: Kombi-Querungsstellen mit seinen Rollborden sollen komfortable, barrierefrei, sicher, funktional, verständlich, wiedererkennbar und wirtschaftlich sein. Ist das Bild die Option für die Zukunft?

Die Realität: Kombi-Querung im beengten Bereich garantiert keine barrierefreie
Funktionalität für blinde und sehbehinderte Personen.

Die Realität: In den Rillen der Rollborde setzt sich sehr schnell der Straßenschmutz fest. Das führt zu unsauberen Randeinfassungen. Dieser erhebliche Mangel kann nicht akzeptiert werden. Die so genannte eindeutige Wahrnehmung des Rollbordes mit dem "schleifenden" Blindenstock ist sehr eingeschränkt. Die Oberflächenstruktur der Rollborde quer zur Fahrbahnachse zeigen keine entwässerungstechnischen Vorteile. mehr
»

Fulda 2009, Getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe nach Vorlage RASt 06 (Qualitätssteigerung gegenüber 2007). Zu sehen ist noch der Fugensand, der zuvor abgerüttelten Platten)
Getrennte Querungsstelle mit Lichtsignalanlage im Kurvenbereich. Innerhalb einer kontrastierenden Begleitfläche ist der Auffindestreifen mit Noppenplatten und das Richtungsfeld aus Rippenplatten am weißen Kantenstein davor gelagert. Eindeutig erkennbare Randeinfassung. Die Nullabsenkung des Querungsbordes ist mit parallel laufenden Schuppenplatten als Sperrfeld für blinde und sehbehinderte Personen abgesichert.

Fulda 2009, Getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe nach Vorlage RASt 06
Typisches Bild einer getrennten Querungsstelle mit Lichtsignalanlage. Auffindestreifen mit diagonalen Noppenplatten, Richtungsfeld mit Rippenplatten, Nullabsenkung mit Sperrfeld durch Rippenplatten (hier Schuppenplatten – Absenkung könnte etwas näher am Ampelmast sein) und kontrastierende Begleitfläche ohne Fase. Randeinfassung mit 6 cm hohem Kantenstein, rollbarer Bereich über einen flachen Querungsbord (ohne Rillen), kontrastreiche Borde nach DIN 32975 (2009-12).

Rollstuhlfahrer fährt problemlos über seine Querungsstelle
Der Querungsbord ohne Rillen garantiert die bequeme Überollbarkeit des Fahrbahnrandes. Das Sperrfeld für blinde und sehbehinderte Personen ist mit Schuppenplatten ausgelegt, die eine Bremswirkung bei den kleinen Vorderrädern am Rollstuhl bewirkt. Entgegengesetzt wird eine fließende Überfahrt über die schrägen Schuppen ermöglicht.







