Richtlinien für barrierefreies Planen und Bauen
im öffentlichen Verkehrsraum (Stand Dezember 2011)

Der Entwurf und die Bauausführung von barrierefreien Verkehrsanlagen sind in zahlreichen technischen Vorschriften, Richtlinien und Standards geregelt. Die Regelwerke sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgerichtet und verdeutlichen den aktuellen Stand der Technik. Sie vermitteln die erforderliche Theorie zur praktischen Ausführung. Bei der Anwendung der Regelwerke ist jedoch stets auf den aktuellen Wissensstandsstand zu achten. Dies bedeutet aber auch eine permanente Fortbildung, um die ständige Weiterentwicklung des Standes der Technik rechtzeitig berücksichtigen zu können.

Bei Abweichungen von den Regelwerken muss stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Deshalb ist soviel Sachverstand erforderlich, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann.

Nur wer das "Warum" zum "Wie" kennt, wird auf der Baustelle das Notwendige und Richtige verantwortlich tun.

Die Anordnung der Lage dieser Fahrbahnüberquerung entspricht nicht den "Technischnischen Regelwerken"
Beispiel einer falschen Anordnung von Querungsstellen:
Wie im Bild zu sehen, sind die Rillenplatten vom Richtungsfeld des Auffindestreifens zur Kreuzungsmitte ausgerichtet. Das bedeutet, eine ankommende blinde oder hochgradig sehbehinderte Person wird beim Ausrichten seiner Gehrichtung mit dem Blindenlangstock durch die Lage der Rillen ahnungslos über die Kreuzung geführt, nicht zum gegenüberliegenden Gehweg. Dadurch kann er den Fahrverkehr (aus vier Richtungen kommend) nach dem Gehör nicht mehr einordnen, ob ein Fahrzeug seitlich ankommt oder aus der Gegenrichtung. Er begibt sich auf diesem Weg in tödlicher Gefahr! Hier sollte unverzüglich die Querungsstelle neu geordnet werden. Bei einem Unfall wird der Planer bzw. der Auftraggeber gerichtlich belangt!

Hinweis:
Seit bestehen der DIN 18024 Teil 1 (Ausgabe 1998-02) wird die Lage der Überquerungsstellen für Fußgänger bestimmt. Darin sind Fußgängerüberquerungen senkrecht zur Fahrbahn anzuordnen. Sowohl die RASt 06 zeigt Beispiele von barrierefreien Querungsstellen als auch die StVO verweist im §25 auf eine kurze Führung der Fußgänger quer zur Fahrbahn anzuordnen.


Regelwerke

Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV)

In der Bundesrepublik Deutschland werden die Richtlinien von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entwickelt und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit einem Runderlass eingeführt. In den jeweiligen Regelwerken sind allerdings nur Teilaspekte der Barrierefreiheit behandelt, daher sind die entsprechenden Normen der Barrierefreiheit in der Planung und Bauausführung mit einzubeziehen.

 

 Die Regelwerke lassen sich in die vier Kategorien mit abgestufter Bedeutung einteilen:

  • Regelwerk R1 ►besitzen bei Vertragsvereinbarungen eine hohe Verbindlichkeit (Richtlinien)
  • Regelwerk R2 ►empfehlen ihre Anwendung als Stand der Technik (Merkblätter und Empfehlungen)
  • Wissensdokument W1 ► geben aktuellen Wissensstand innerhalb der FGSV-Gremien wieder (Hinweise)
  • Wissensdokument W2 ► geben Auffassung eines einzelnen FGSV-Gremiums wieder (Arbeitspapiere)

RASt 06 - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006
- enthält zahlreiche Regelungen über Nutzungsansprüche von mobilitätsbehinderten Menschen im Verkehrsraum (z.B. Gehwegbreiten, Bordabsenkungen)

EFA - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs, Ausgabe 2002
- beinhaltet relevante Entwurfselemente des Fußgängerverkehrs (z.B. Einrichtungen und deren Abmessungen für das Überqueren der Fahrbahn)

EAR - Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs, Ausgabe 2005
- umfasst Entwurfsmerkmale von Parkflächen, sie einwandfrei einzuordnen, benutzerfreundlich und barrierefrei auszustatten

EAÖ - Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs, Ausgabe 2003
- vermittelt umfassende und übersichtliche Darstellung aller für den ÖPNV relevanten Entwurfsdaten für die Planungsarbeit

R-FGÜ - Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ausgabe 2001
- legt die Ausstattung fest für das Überqueren der Straße mit Zebrastreifen

RiLSA - Richtlinien für Lichtsignalanlagen - Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr, Ausgabe 2010
- enthält grundlegende verkehrstechnische Bestimmungen und Empfehlungen für die Einrichtung und für den Betrieb von Lichtsignalanlagen; mit dieser Ausgabe wurde auch eine Beispielsammlung herausgegeben, die aufführt wie die Bestimmungen und Empfehlungen der RilSA umgesetzt und angewendet werden können. Download Inhaltsverzeichnis (PDF-Datei 7 Seiten)

ERA - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010
- ersetzt die ERA 95, Ausgabe 1995, und die "Hinweise zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen" nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, Ausgabe 1998. Download Inhaltsverzeichnis (PDF-Datei 6 Seiten)

H VÖ - Hinweise für den Entwurf von Verknüpfungsanlagen des öffentlichen Personennahverkehrs, Ausgabe 2009
- ersetzt die Ausgabe "Empfehlung für Planung, Bau und Betrieb von Busbahnhöfen" Ausgabe 1994

H BVA - Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen, Ausgabe 2011
- vertieft nach dem aktuellen Wissensstand die notwendigen Anforderungen an barrierefreien Verkehrsanlagen. Darin werden neben der Konkretisierung höherrangiger FGSV-Regelwerke, wie z. B. der RASt 06, der EAÖ oder den ERA, im Hinblick auf Barrierefreiheit, hauptsächlich Festlegungen von Leitlinien nach den Prinzipien im "Design für Alle" Bewertungs- und Orientierungshilfen aufgezeigt. Die H BVA ist keine Richtlinie zur Entwurfsgestaltung und vermittelt keine konkreten Planungsdetails!

Eine Zusammenstellung aller Technischen Regelwerke befindet sich im Verlagsverzeichnis des FGSV Verlags.

DIN-Normen

Deutsches Institut für Normung

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) erarbeitet Normen und Standards als Dienstleistung für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Durch die Verweisung auf Normen kann der Gesetzgeber zudem wesentlich flexibler auf Änderungen im Stand der Technik reagieren. Bindend werden Normen nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt. Normen sind eindeutige (anerkannte) Regeln, daher bietet der Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit. Im Rechtsstreit billigt ein Richter der DIN-Norm regelmäßig den "Beweis des ersten Anscheins" zu. Eine widerlegbare Rechtsvermutung (Beweislastumkehr).
(Quelle: www.din.de)

Die auf konsensbasis bestehenden Normenausschüsse, wie der Normenausschuss Bauwesen (NABau), erarbeiten Normen für barrierefreie Gestaltung von Verkehrsräumen (z.B. DIN 18040-1). Der Normenausschusses Medizin (NAMed) steht für den Bereich der Verkehrsraumplanung in Relevanz (z.B. DIN 32975). Diese Normausschüsse definieren die technischen Voraussetzungen für die Einhaltung von Barrierefreiheit.


DIN 18024-1, Ausgabe 1998-01
Teil 1: Barrierefreies Bauen; Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen

DIN 18024-2, Ausgabe 1996-11
Teil 2: Barrierefreies Bauen; öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten; Planungsgrundlagen
(ACHTUNG: Diese Norm wurde zurückgezogen, ersetzt durch DIN 18040-01, Ausgabe 2010-10)

DIN 18025-1, Ausgabe 1992-12
Teil 1: Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen
(ACHTUNG: Diese Norm wurde zurückgezogen, ersetzt durch DIN 18040-02, Ausgabe 2011-09)

DIN 18025-2, Ausgabe 1992-12
Teil 2: Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen
(ACHTUNG: Diese Norm wurde zurückgezogen, ersetzt durch DIN 18040-02, Ausgabe 2011-09)

DIN 32975, Ausgabe 2009-12
Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

DIN 32977-1, Ausgabe 1992-07
Behinderungsgerechtes Gestalten; Begriffe und allgemeine Leitsätze

DIN 32981, Ausgabe 2002-11
Zusatzeinrichtungen für Blinde an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) - Anforderungen

DIN 32984, Ausgabe 2011-10
Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
Ersatz für DIN 32984 (2000-05) und E DIN 32984 (2010-02)

Historische Kurzinfo:
Die erste Ausgabe der DIN 32984 erschien im Mai 2000, daran wurde ungefähr 10 Jahre lang gearbeitet. Ab 2005 bis 2011 wurde auf Anregung des DBSV um eine Novellierung dieser Norm gerungen. Dazu wurden im vorab vereinzelt die neuen Anforderungen an Bodenindikatoren veröffentlicht und die E DIN 32984 (2010-02) herausgegeben. Auf diesen Entwurf gab es eine rege Beteiligung mit 135 Seiten von Einsprüchen. Der zuständige DIN-Normenausschuss hat nach
1 ½ jähriger Arbeit komplizierte Änderungsvorschläge aus den verschiedenen öffentlichen Bereichen geprüft und unter Einbeziehung vieler unterschiedlicher Kompetenzen diese Norm fertig gestellt. Hierzu gibt es sicherlich zu den bisherigen Leitfäden einzelner Kommunen und Länderinstitutionen Dissense. Es ist aber von enormer Wichtigkeit, dass im Interesse der blinden und sehbehinderten Menschen die Empfehlungen aus der DIN übernommen werden, auch wenn sie nicht ganz der eigenen Ansicht entsprechen. Es geht darum, im gesamten Bundesgebiet Barrierefreiheit in die Realität umzusetzen, die mit dem Erfordernis der Einheitlichkeit für die Zukunft zwingend notwendig ist. mehr »
Einzelheiten zum Inhalt siehe: www.beuth.de

E DIN 18030, Ausgabe 2006-01
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen, Normentwurf
- Diese Norm sollte alle barrierefreie Normen zusammenfassen und damit DIN 18024 und DIN 18025 ersetzen. Der Entwurf wurde 2006 vorgelegt, stieß auf erheblichen Einspruch und wurde wieder zurückgezogen.

DIN 18040-01, Ausgabe 2010-10
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

-Teil 1 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit den dazugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Diese Norm will sicherstellen, dass über technische Voraussetzungen an Gebäuden und anderen baulichen Anlagen allen Personen eine selbstbestimmbare, unabhängige und selbstständige Nutzung ermöglicht wird, die auch Personen mit sensorischen Anforderungen Rechnung tragen sollen.
Im Gegensatz zur zurückgezogenen DIN 18024-2:1996-11 werden Arbeitsstätten in dieser Norm nicht mehr geregelt.
Download Inhaltsverzeichnis

DIN 18040-02, Ausgabe 2011-09
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 2: Wohnungen

- Der 2. Teil von DIN 18040 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Die DIN führt auf, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Darin sind berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen.

Im Gegensatz sind die DIN 18025-1: 1992-12 und DIN 18025-2: 1992-12 zurückgezogenen.

DIN-Normen können Sie beim Beuth-Verlag bestellen

Gesetzlichen Bestimmungen

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Im Grundgesetz ist der Gleichbehandlungsgrundsatz für Menschen mit Behinderungen im Artikel 3 Absatz 3 geregelt. Dem Gedanken der Barrierefreiheit wird vertieft mit dem Satz 2: Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Im Neunten Buch Sozialgesetzbuch Teil 1 (SGB IX) bezieht sich die Definition der Behinderung auf den § 2 Abs. 1 "Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen". Darin steht: "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
Seit dem 1. Mai 2002 ist das BGG in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3. Nach diesem Gesetz soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen
(frei nach Wikipedia)

Inhaltsübersicht (Auszug)
Abschnitt 1
Gesetzesziel, Behinderte Frauen, Behinderung, Barrierefreiheit, Zielvereinbarungen
Abschnitt 2
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt, Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
Abschnitt 3
Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren, Verbandsklagerecht
Abschnitt 4
Amt der oder des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen, Aufgabe und Befugnisse

Straßenverkehrsordnung (StVO)
Der Erlass vom Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates gemäß §6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besteht seit 1952, einschließlich deren Novellierungen mit ständigen Aktualisierungen. Die StVO ist in Zusammenhang mit der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu betrachten.

Beispiel aus der StVO über die Regelung des Querverkehrs zwischen Radweg und Fußgängerüberweg am kleinen Kreisverkehr
Kurzinhalt:
  • regelt das Verhalten und die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr z.B. Allgemeine Verkehrsregeln über die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, das Überholen, die Vorfahrt, das Abbiegen, das Halten und Parken, Verhalten bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
  • umfasst Verhaltungsregeln für Fußgänger, Radfahrer, Personen mit besonderen Fortbewegungsmitteln (z.B. Rollstuhl)
  • beinhaltet Voraussetzungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ)
  • enthält Verkehrsregelungen für den Kreisverkehr
  • ordnet die Klassifizierung der Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen

 

 
BOStrab - Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung, Ausgabe 1987 zuletzt geändert 2007)
- maßgebend für den Außenbereich gelten besonders die Angaben im § 31 über die Vorschriften zu Haltestellen

Publikationen

Vorgestellt werden Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit dieser Webseite vom
Ingenieurbüro für Barrierefreies Planen und Bauen Fulda verfasst wurden:


Barrierefreie Querungsstellen - brauchbar oder unbrauchbar (Update April 2009)
Im Detail - Einbau von Straßenrandeinfassungen und Bodenindikatoren
Download PDF-Datei

Gestaltung von Fußgänger-Querungsanlagen und ihre spezifischen Planungsanforderungen
Markt und Praxis - Special - Barrierefreie Verkehrsanlagen
Kirschbaum Verlag GmbH - Straßenverkehrstechnik Heft 5/2009 - (Aktualisierung W. Mühr, Juli 2009)
Download PDF-Datei

Straßenschmutz am Fahrbahnrand
- Problematik bei Querungsanlagen mit Rampenübergängen – (August 2009)
Download PDF-Datei

Präsentation:
Gestaltung barrierefreier Querungsstellen - eine Herausforderung an Planung und Bauausführung (Juni 2010)
Download PDF-Datei

Gestaltung barrierefreier Fußgänger-Querungsanlagen nach den Prinzipien "Design for all" (Oktober 2010)
Download PDF-Datei

Handbuch: Barrierefrei im Verkehrsraum - LEITdetails für Planung und Bauausführung
Ausgabe 2010 (nicht mehr lieferbar!)
Neu seit Okt. 2011: Herausgabe als 1. überarbeitete Auflage im PDF-Format mehr »

Weitere Literaturhinweise sind im Handbuch aufgeführt.


Beispiel der Gestaltung von getrennten Querungsstellen mit Lichtsignalanlagen (Skizze Böhringer/Mühr)

Literatur

Schriftenreihe

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

Heft direkt Nr. 64/2008, Ausgabe Bonn 2008
Hinweise – Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen

In eigener Schriftenreihe gibt das BMVBS mit dem Titel "direkt – Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden" heraus. Häufig werden Ergebnisse im Rahmen von Forschungsprojekten über Gestaltungsprinzipien und Planungsgrundsätze zum Abbau erfasster Barrieren veröffentlicht, wie hier im Heft Nr.64. Darin werden Gestaltungsprinzipien und Planungsgrundsätze zum Abbau erfasster Barrieren beschrieben.

Die Empfehlungen in diesem Heft 64 berücksichtigen besonders die Belange seh- und hörgeschädigter Menschen, aber auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Hinweise über Kommunikation und Orientierung, Leitsysteme, Querungsstellen, Lichtsignalanlagen, Haltestellengestaltung, Fahrgastinformation etc. werden auch im Rahmen des "Design für Alle" vermittelt.


Eine Schriftenreihe der Eugen-Otto-Butz-Stiftung www.butz-stiftung.de

Leitfaden für Mobilität und Verkehr, Ausgabe Köln 2010
Band 01: Empfehlungen zur Mobilitätssicherung älterer Menschen im Straßenraum

Die Mobilität älterer Menschen gewinnt aufgrund demografischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Entwicklungen zunehmend an Bedeutung. Das Verkehrsangebot ist jedoch darauf noch nicht ausreichend ausgerichtet ältere Menschen einzubeziehen. Der Leitfaden soll Verkehrs-, Stadt- und Raumplaner sowie Entscheidungsträger und Mobilitätsanbieter dabei unterstützen, bei Bestandsveränderungen bzw. bei Neu-Projekten die Bedürfnisse älterer Menschen zu berücksichtigen und im Hinblick auf das Gestaltungsziel rationale und effektive Entscheidungen zu treffen. In Anlehnung zur DIN 32984 werden in einer Anlage auch einige Gestaltungskizzen von Querungsstellen und Bushaltestellen vorgestellt.


Barrierefreie Gestaltung von Kontrasten und Schriften, Ausgabe 2011
Fraunhofer IRB Verlag, ISBN 978-3-8167-8445-6, Preis EUR 25.00 (* inkl. MwSt.)
Inhalt: 136 Seiten mit farbigen Abbindungen und Tabellen, Format 23,5 x 17 cm, kartoniert
Autor: Dietmar Böhringer

Kontraste sollen vor Gefahren schützen. Umso wichtiger, je schlechter man sieht. Der Anteil von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen wird in einer alternden Gesellschaft weiter zunehmen. Dieser Problematik wird bisher zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das Buch beschreibt, wie durch einfache Anwendung von RAL-Farbkarten und RAL-Farbfächern Kontraste geplant, gemessen oder überschlägig berechnet werden können, um Normanforderungen besser kontrollieren zu können, ohne teure Spezialgeräte anschaffen zu müssen. Für die meisten Fragen im Alltag des Planens, Bauens und Überprüfens im öffentlichen Raum ist das im Buch beschriebene Verfahren ausreichend.


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