Richtlinien für barrierefreies Planen und Bauen
im öffentlichen Verkehrsraum (Stand Juli 2010)
Der Entwurf und die Bauausführung von barrierefreien Verkehrsanlagen sind in zahlreichen technischen Vorschriften, Richtlinien und Standards geregelt. Die Regelwerke sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgerichtet und verdeutlichen den aktuellen Stand der Technik. Sie vermitteln die erforderliche Theorie zur praktischen Ausführung. Bei der Anwendung der Regelwerke ist jedoch stets auf den aktuellen Wissensstandsstand zu achten. Bei Abweichungen muss immer die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Deshalb ist vom Anwender der Regelwerke soviel Sachverstand erforderlich, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann. Nur wer das "Warum" zum "Wie" kennt, wird auf der Baustelle das Notwendige und Richtige verantwortlich tun.
Die Anordnung der Lage dieser Fahrbahnüberquerung entspricht nicht den "Technischnischen Regelwerken"Wie im Bild zu sehen, sind die Rillenplatten vom Richtungsfeld des Auffindestreifens zur Kreuzungsmitte ausgerichtet. Das bedeutet, eine ankommende blinde oder hochgradig sehbehinderte Person wird beim Ausrichten seiner Gehrichtung mit dem Blindenlangstock durch die Lage der Rillen ahnungslos über die Kreuzung geführt, nicht zum gegenüberliegenden Gehweg. Dadurch kann er den Fahrverkehr (aus vier Richtungen kommend) nach dem Gehör nicht mehr einordnen, ob ein Fahrzeug seitlich ankommt oder aus der Gegenrichtung. Er begibt sich auf diesem Weg in tödlicher Gefahr! Hier sollte unverzüglich die Querungsstelle neu geordnet werden. Bei einem Unfall wird der Planer bzw. der Auftraggeber gerichtlich belangt!
Hinweis:
Seit bestehen der DIN 18024 Teil 1 (Ausgabe 1998-02) wird die Lage der Überquerungsstellen für Fußgänger bestimmt. Darin sind Fußgängerüberquerungen senkrecht zur Fahrbahn anzuordnen. Sowohl die RASt 06 zeigt Beispiele von barrierefreien Querungsstellen als auch die StVO verweist im §25 auf eine kurze Führung der Fußgänger quer zur Fahrbahn anzuordnen.
Regelwerke
Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV)
In der Bundesrepublik Deutschland werden die Richtlinien von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entwickelt und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit einem Runderlass eingeführt. In den jeweiligen Regelwerken sind allerdings nur Teilaspekte der Barrierefreiheit behandelt, daher sind die entsprechenden Normen der Barrierefreiheit in der Planung und Bauausführung mit einzubeziehen. Zurzeit wird von der "Arbeitsgruppe Straßenentwurf des Arbeitsausschusses Anlagen des Fußgänger- und Radverkehrs vom Arbeitskreis Barrierefreie Verkehrsanlagen" ein Entwurf über "Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (HBVA)" erarbeitet, der die E DIN 32984 (2010-02) inhaltlich vertieft. Der Entwurf nimmt allerdings textlich und bildlich eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch als vorgesehen, so dass vorerst nicht mit einer Veröffentlichung gerechnet werden kann.
RASt 06 - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006
- enthält zahlreiche Regelungen über Nutzungsansprüche von mobilitätsbehinderten Menschen im Verkehrsraum (z.B. Gehwegbreiten, Bordabsenkungen)
EFA - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs, Ausgabe 2002
- beinhaltet relevante Entwurfselemente des Fußgängerverkehrs (z.B. Einrichtungen und deren Abmessungen für das Überqueren der Fahrbahn)
EAR - Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs, Ausgabe 2005
- umfasst Entwurfsmerkmale von Parkflächen, sie einwandfrei einzuordnen, benutzerfreundlich und barrierefrei auszustatten
EAÖ - Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs, Ausgabe 2003
- vermittelt umfassende und übersichtliche Darstellung aller für den ÖPNV relevanten Entwurfsdaten für die Planungsarbeit
R-FGÜ Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ausgabe 2001
- legt die Ausstattung fest für das Überqueren der Straße mit Zebrastreifen
RiLSA Richtlinien für Lichtsignalanlagen - Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr (Ausgabe 2010
- enthält grundlegende verkehrstechnische Bestimmungen und Empfehlungen für die Einrichtung und für den Betrieb von Lichtsignalanlagen
ERA 95 - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 1995
- zeigt u. a. Beispiele von abgesetzten Radfahrerfurten an Knotenpunkten und Auffangradweg an Bushaltestellen
Eine Zusammenstellung aller Technischen Regelwerke findet sich im Verlagsverzeichnis des FGSV Verlags.
DIN-Normen
Deutsches Institut für Normung
Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) erarbeitet Normen und Standards als Dienstleistung für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Durch die Verweisung auf Normen kann der Gesetzgeber zudem wesentlich flexibler auf Änderungen im Stand der Technik reagieren. Bindend werden Normen nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt. Normen sind eindeutige (anerkannte) Regeln, daher bietet der Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit. Im Rechtsstreit billigt ein Richter der DIN-Norm regelmäßig den "Beweis des ersten Anscheins" zu. Eine widerlegbare Rechtsvermutung (Beweislastumkehr).
(Quelle: www.din.de)
DIN 18024-1, Ausgabe 1998-01
Teil 1: Barrierefreies Bauen; Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen
DIN 18024-2, Ausgabe 1996-11
Teil 2: Barrierefreies Bauen; öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten; Planungsgrundlagen
DIN 18025-1, Ausgabe 1992-12
Teil 1: Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen
DIN 18025-2, Ausgabe 1992-12
Teil 2: Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen
DIN 32975, Ausgabe 2009-12
Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
DIN 32977-1, Ausgabe 1992-07
Behinderungsgerechtes Gestalten; Begriffe und allgemeine Leitsätze
DIN 32981, Ausgabe 2002-11
Zusatzeinrichtungen für Blinde an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) - Anforderungen
DIN 32984, Ausgabe 2000-05
Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum
- Die noch gültige Fassung entspricht seit Jahren nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik Die dort definierten Rillenbreiten entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Die immer häufiger eingesetzten Noppenplatten sind in der DIN 32984 gar nicht erwähnt.
E DIN 32984, Ausgabe 2010-02
Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
- Dieser Entwurf soll die Norm von Ausgabe 2000-05 ersetzen. Der Normentwurf regelt die Struktur und die Anordnung der Bodenindikatoren im öffentlichen Raum, zeigt viele Anwendungsfälle für ein einheitliches Orientierungssystem. Beinhaltet aber auch eine Vielzahl anderer Regelungen, z.B. von Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe. Die Einspruchsfrist läuft bis Ende Juli.
Download Inhaltsverzeichnis
E DIN 18030, Ausgabe 2006-01
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen, Normentwurf
- Diese Norm sollte alle barrierefreie Normen zusammenfassen und damit DIN 18024 und DIN 18025 ersetzen. Der Entwurf wurde 2006 vorgelegt, stieß auf erheblichen Einspruch und wurde wieder zurückgezogen.
E DIN 18040-01, Ausgabe 2009-02
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
- Teil 1 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und deren Außenanlagen. Die Einspruchsfrist von Teil 1 und Teil 2 ist am 16. Juni 2009 abgelaufen. Der DIN-Ausschuss für barrierefreies Bauen hat auf seiner Sitzung Anfang März 2010 den Teil 1 verabschiedet. Im Spätsommer 2010 soll die DIN voraussichtlich zur Verfügung stehen.
Download Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Wohnungen
- Teil 2 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl.
Download Inhaltsverzeichnis
DIN-Normen können Sie beim Beuth-Verlag bestellen
Gesetzlichen Bestimmungen
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Im Grundgesetz ist der Gleichbehandlungsgrundsatz für Menschen mit Behinderungen im Artikel 3 Absatz 3 geregelt. Dem Gedanken der Barrierefreiheit wird vertieft mit dem Satz 2:
Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Im Neunten Buch Sozialgesetzbuch Teil 1 (SGB IX) bezieht sich die Definition der Behinderung auf den § 2 Abs. 1 "Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen". Darin steht: "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)
Seit dem 1. Mai 2002 ist das BGG in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3. Nach diesem Gesetz soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen
(frei nach Wikipedia)
Inhaltsübersicht (Auszug)
Abschnitt 1
Gesetzesziel, Behinderte Frauen, Behinderung, Barrierefreiheit, Zielvereinbarungen
Abschnitt 2
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt, Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
Abschnitt 3
Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren, Verbandsklagerecht
Abschnitt 4
Amt der oder des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen, Aufgabe und Befugnisse
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Der Erlass vom Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates gemäß §6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besteht seit 1952, einschließlich deren Novellierungen mit ständigen Aktualisierungen. Die StVO ist in Zusammenhang mit der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu betrachten.
Beispiel aus der StVO über die Regelung des Querverkehrs zwischen Radweg und Fußgängerüberweg am kleinen Kreisverkehr- regelt das Verhalten und die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr z.B. Allgemeine Verkehrsregeln über die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, das Überholen, die Vorfahrt, das Abbiegen, das Halten und Parken, Verhalten bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
- umfasst Verhaltungsregeln für Fußgänger, Radfahrer, Personen mit besonderen Fortbewegungsmitteln (z.B. Rollstuhl)
- beinhaltet Voraussetzungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ)
- enthält Verkehrsregelungen für den Kreisverkehr
- ordnet die Klassifizierung der Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen
Publikationen
Vorgestellt werden Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit dieser Webseite vom
Ingenieurbüro für Barrierefreies Planen und Bauen Fulda verfasst wurden:
Barrierefreie Querungsstellen - brauchbar oder unbrauchbar (Update April 2009)
Im Detail - Einbau von Straßenrandeinfassungen und Bodenindikatoren
Download PDF-Datei
Gestaltung von Fußgänger-Querungsanlagen und ihre spezifischen Planungsanforderungen
Markt und Praxis - Special - Barrierefreie Verkehrsanlagen
Kirschbaum Verlag GmbH - Straßenverkehrstechnik Heft 5/2009 - (Aktualisierung W. Mühr, Juli 2009)
Download PDF-Datei
Straßenschmutz am Fahrbahnrand
- Problematik bei Querungsanlagen mit Rampenübergängen – (August 2009)
Download PDF-Datei
Präsentation:
Gestaltung barrierefreier Querungsstellen - eine Herausforderung an Planung und Bauausführung (Juni 2010)
Download PDF-Datei
Handbuch: Barrierefrei im Verkehrsraum - LEITdetails für Planung und Bauausführung
Ausgabe 2010
Nur über Bestellung mehr »
Weitere Literaturhinweise sind im Handbuch aufgeführt.







