Trend auf "Getrennte Querungsstellen" nach Richtlinien und Normen
Überblick von Querungsanlagen
Querungsanlagen für Fußgänger werden angelegt bei plangleichen Knotenpunkten wie Kreuzungen, Einmündungen oder Kreisverkehren und auch im Verlauf einer Straße. Die Entscheidung über die Anordnung von Querungsanlagen richtet sich nach den Kriterien der "Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen" (RASt 06) mit den Festlegungen zum Überquerungsbedarf für die Fußgänger.
Zur Gestaltung von barrierefreien Querungsanlagen bestehen nach dem DIN Entwurf 32984 (2010-02) "Bodenindikatoren im öffentlichen Raum" zwei grundlegende Möglichkeiten:
- Ausführung einer einheitlichen Absenkung der Bordsteine innerhalb eines Überganges (Gemeinsame Querungsstelle),
- Ausführung einer getrennten Absenkung mit differenzierter Bordhöhe (Getrennte Querungsstelle).
Gemeinsame Querungsstelle beinhaltet die Gestaltung des Fahrbahnrandes innerhalb eines Querungsbereiches mit einer einheitlichen abgesenkten Bordhöhe, so dass Personen mit Gehbehinderungen und Personen mit rollenden Hilfsmitteln diese in der Regel selbstständig bewältigen können und Personen mit dem Blindenlangstock eine noch ertastbare Kante vorfinden.
Seit Jahrzehnten hat sich die Fahrbahnrandeinfassung mit 3 cm Bordhöhe auch international in vielen Städten und Gemeinden durchgesetzt. Bordabsenkungen an Überquerungsstellen mit dieser Höhe sind in der DIN 18024-1 seit 1974/1998 (Barrierefreies Bauen ...) definiert. Unter den Behindertengruppen führt diese Bordgestaltung jedoch zur Diskontinuität, denn der "3 cm-Kompromiss" ist für die Mehrzahl der Betroffenen ein gerade noch akzeptables, aber kein optimales Ergebnis. Durch die Ungleichheit die unter den Behinderten besteht, suchen die Zielgruppen dementsprechend nach anderen gleichberechtigten Lösungen. Es entstanden dadurch in den Bundesländern bisher sehr unterschiedliche Varianten von Querungsanlagen, die recht und schlecht den Bedürfnissen behinderter Menschen nachkamen, das führte zum Teil zu heftiger Kritik von Behindertenverbänden, besonders vom Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) z.B. von Querungsstellen mit durchgehendem Rollbord als sogenannte "Kombiquerungsstelle".
Örtliche Besonderheiten verlangen aber (z.B. bei kleinen Radien oder aus Gründen der Fahrbahnentwässerung), dass nach wie vor Bauweise die 3 cm Bordsteinhöhe angewendet werden muss. Zu beachten ist jedoch die exakte Einhaltung der Bordsteinkante mit einem Kantenradius von 10 - 15 mm nach RASt 06 (Ausgabe 2006) bzw. E DIN 32984 (2010-02), ohne Zulassung einer Bautoleranz.
Das Auffinden der Querungsstelle an einer Fußgängerfurt ist so geregelt, dass blinde und sehbehinderte Personen im Gehweg einen 90 cm breiten Noppenstreifen ertasten und zum senkrechten Ausrichten über die Fahrbahn ein Richtungsfeld mit Rippen an der Bordsteinkante vorfinden. Der Standort des Lichtsignalanlagemastes (Ampelmast) wird in dieser DIN unmittelbar neben der Fluchtlinie des Auffindestreifens vorgegeben und zur kreuzungsabgewandten Seite geführt (nicht wie oft noch an Querungsstellen zusehen, mittig im Auffindestreifen!).
2. Getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe
Neben dem Kompromiss der 3 cm hohen Bordabsenkung für mobilitätsbehinderte Personen mit ihren unterschiedlichen Ansprüchen, zeigt die RASt 06 und die E DIN 32984 Lösungsmöglichkeiten zur Fahrbahnrand-Einfassung, die zu differenzierten Bordhöhen führen. Darin werden bei der lichtsignalisierten Furt auf der einen Seite am Lichtsignalmast blinde und sehbehinderte Fußgänger über den Auffindestreifen mit Noppenprofil einschließlich vorgelagertem Richtungsfeld mit Rippenprofil zur 6 cm hohen Bordsteinkante geführt. Auf der anderen Seite überqueren Personen mit Gehbehinderungen oder mit rollenden Hilfsmitteln die Nullabsenkung. Mit Hilfe der differenzierten Bordhöhen kann nach der E DIN 32984 jeder Passant seinen eigenen Querungsbereich nach seinem Ermessen auswählen, was er zum Überqueren der Straße benötigt.Merkmale sind
- Personen mit rollenden Hilfsmitteln fahren über eine von 3 cm auf Fahrbahnniveau abgesenkte profillose schmale Rampe.
- Der Rampenbereich wird durch ein wahrnehmbares Sperrfeld aus Rippen für Personen mit Sehbehinderungen abgesichert (gesicherte Nullabsenkung).
- Blinde und sehbehinderte Personen erhalten ihre taktile visuelle Bordsteinkante von 6 cm Höhe.
- Blinde und sehbehinderte Personen
erhalten einen Auffindestreifen zur kreuzungsabgewandten
Seite mit Noppen zuzüglich Richtungsfeld mit Rippen an der Bordsteinkante zur senkrechten Orientierung über die Straße. - Der Lichtsignalgeber befindet sich neben dem Auffindestreifen, dadurch bleiben blinde und sehbehinderte Personen auf ihrer Gehlinie.
- Der Einsatz von Bodenindikatoren ist auf ein Mindestmaß fixiert.
2. Gestaltung von Querungsstellen nach Wegeverbindungen
Entsprechend notwendiger Wegeverbindungen innerhalb eines Straßenraumes werden in der E DIN 32984 zwei Typen von Querungsstellen vorgegeben:
2.1 Gesicherte Querungsstelle
Diese Bauweise wird eingesetzt bei Fußgängerfurten mit Lichtsignalanlagen und bei Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen). Bei der gesicherten Querungsstelle wird der Auffindestreifen für blinde und sehbehinderte Personen durchgängig quer im Gehweg verlegt. Bei getrennter Querung erfolgt eine Absicherung der Nullabsenkung durch ein optisch tastbares Sperrfeld vor der Rampe, einschließlich seitlichem Überstand. Dadurch soll das unabsichtliche Überlaufen blinder und sehbehinderter Personen über die Nullabsenkung verhindert werden.
2.2 Ungesicherte Querungsstelle
Bei einer ungesicherten Querungsstelle (Querungsstelle ohne Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberweg) soll nur ein Richtungsfeld mit Rippenplatten an der Bordsteinkante sowie bei breiten Gehwegen ein ergänzendes Aufmerksamkeitsfeld an der inneren Leitlinie (Gebäudekante, Rasenkantenstein) angelegt werden, jedoch kein durchgehender Auffindestreifen von der inneren bis zur äußeren Leitlinie (Bordstein). Die Anwendung erfolgt zur Herstellung notwendiger Wegeverbindungen bei Seitenstraßen oder bei in der Straßenmitte liegenden Zielen.
Zusammenfassung:
Gemeinsame Querungsstellen mit 3 cm durchgehender Bordhöhe werden aufgrund
topografischer Gegebenheiten und aus entwässerungstechnischen Gründen
weiterhin bestehen bleiben.
Querungsstellen mit durchgehender Rampe ersetzen nicht die notwendige Bordsteinkante
für blinde und sehbehinderte Personen. Sie werden als lebensgefährlich
angesehen und vom DBSV abgelehnt.
Getrennte Querungsstellen erweisen sich als die beste Alternative, weil
DIN-Normen und Regelwerke zugrunde liegen, die die berechtigten Ansprüche
behinderter und nichtbehinderter Menschen Rechnung trägt. Der
Trend fokussiert auf "Getrennte Querungsstellen", denn
sie schaffen begreifbare Verkehrssituationen einschließlich deren
Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Sie sind bürgerfreundlich
und behindertengerecht und lassen sich als barrierefreies Leitsystem ästhetisch
in das Stadtbild gut einfügen.
nach DIN-Entwurf 32984 (2010-02)
aus dem Handbuch "Barrierefrei im Verkehrsraum"
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