Trend auf "Getrennte Querungsstellen" nach Richtlinien und Normen
Überblick von Querungsanlagen
Querungsanlagen für Fußgänger werden angelegt bei plangleichen Knotenpunkten wie Kreuzungen, Einmündungen oder Kreisverkehren und auch im Verlauf einer Straße. Die Entscheidung über die Anordnung von Querungsanlagen richtet sich nach den Kriterien der "Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen" (RASt 06) mit den Festlegungen zum Überquerungsbedarf für die Fußgänger.
Zur Gestaltung von barrierefreien Querungsanlagen bestehen nach der DIN 32984 (2011-10) "Bodenindikatoren im öffentlichen Raum" zwei grundlegende Möglichkeiten:
- Ausführung einer einheitlichen Absenkung der Bordsteine innerhalb eines Überganges (Gemeinsame Querungsstelle)
- Ausführung einer getrennten Absenkung mit differenzierter Bordhöhe (Getrennte Querungsstelle).
Gemeinsame Querungsstelle beinhaltet die Gestaltung des Fahrbahnrandes innerhalb eines Querungsbereiches mit einer einheitlichen Bordhöhe von 3 cm, so dass Menschen mit Gehbehinderungen und Menschen mit rollenden Verkehrsmitteln diese in der Regel selbstständig bewältigen können und Menschen mit dem Blindenlangstock eine noch ertastbare Kante vorfinden. Die Ausformung der Bordsteinkante soll nicht größer sein als 10 mm (RASt 06), damit die Ertastbarkeit mit dem Blindenlangstock gewährt wird. Eine rollende Überfahrt ist mit dieser Ausrundung problemlos möglich.
Wichtig!
Umso weniger der Bordstein abgerundet ist, desto leichter ist der Bordstein mit dem Langstock ertastbar und desto schwieriger ist jedoch die Überwindbarkeit mit Rollstuhl oder Rollator (H BVA). Gegenwärtig werden noch oft Bordausrundungen von 15 bis 20 mm verwendet, das setzt aber voraus, dass die 3 cm Bordsteinhöhe unbedingt eingehalten werden muss!
Hinweis:
Die exakte Ausgestaltung der Bordsteinkanten wird im Rahmen eines Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS) vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Projekt „Barrierefreie Querungsstellen an Hauptverkehrsstraßen – Ausgestaltung von Bordsteinabsenkungen und Bodenindikatoren im Detail“ (Projekt-Nr. 77.0500) untersucht.
Seit Jahrzehnten hat sich die Fahrbahnrandeinfassung mit 3 cm Bordhöhe auch international in vielen Städten und Gemeinden durchgesetzt. Bordabsenkungen an Überquerungsstellen mit dieser Höhe sind in der DIN 18024-1 seit 1974/1998 (Barrierefreies Bauen ...) definiert. Unter den Behindertengruppen führt diese Bordgestaltung jedoch zur Dissonanz, denn der "3 cm-Kompromiss" ist für die Mehrzahl der Betroffenen ein gerade noch akzeptables, aber kein optimales Ergebnis. Durch die Ungleichheit die unter den Behinderten besteht, suchen die Zielgruppen dementsprechend nach anderen gleichberechtigten Lösungen. Es entstanden dadurch in den Bundesländern bisher sehr unterschiedliche Varianten von Querungsanlagen, die recht und schlecht den Bedürfnissen behinderter Menschen nachkamen, das führte zum Teil zu heftiger Kritik von Behindertenverbänden, besonders vom Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) z.B. von Querungsstellen mit durchgehendem Rollbord als sogenannte "Kombiquerungsstelle".
Örtliche Besonderheiten verlangen aber (z.B. bei kleinen Radien oder aus Gründen der Fahrbahnentwässerung), dass nach wie vor diese Bauweise mit 3 cm Bordsteinhöhe angewendet werden muss. Hier sollte wegen der erforderlichen Taktilität der Blindenlangstöcke an der Bordsteinkante keine Bautoleranz zugelassen werden.
Merkmale sind:
- Alle Fußgänger und Menschen mit rollenden Fortbewegungsmitteln gehen bzw. fahren über eine Bordsteinhöhe von 3 cm.
- Der Lichtsignalgeber befindet sich mittig zur Fußgängerfurt.
- Mit Hilfe eines Auffindestreifens aus Noppen werden blinde und sehbehinderte Menschen zur Überquerungsstelle unmittelbar neben dem Lichtsignalgeber geführt.
- Der Auffindestreifen wird im rechten Winkel zur inneren Leitlinie angelegt.
- Auf der gesamten Furtbreite wird am Bordstein ein Richtungsfeld vorgelagert, damit blinde und sehbehinderte Menschen sich an der vorgegebenen Querungsrichtung ausrichten können.
Bauweisen mit einer durchgehenden Nullabsenkung werden in der neuen DIN 32984 nur anerkannt bei Querungsstellen mit Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnaufpflasterung und bei Überquerungsstellen an Bahnanlagen.
2. Getrennte Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe
Alternativ zu dem bestehenden Kompromiss zur Ertastbarkeit und Berollbarkeit der 3 cm Bordhöhe zwischen blinden und sehbehinderten Menschen und Menschen mit rollenden Fortbewegungsmitteln, werden in der RASt 06 und nun auch in der DIN 32984 (2011-10) getrennte Lösungsmöglichkeiten der Fahrbahnrand-Einfassung mit Hilfe differenzierter Bordhöhe aufgezeigt. Darin werden innerhalb eines Querungsbereiches auf der einen Seite am Lichtsignalgeber blinde und sehbehinderte Fußgänger über einen Auffindestreifen zum 6 cm hohen Bord geführt, auf der anderen Seite des Ampelmastes überqueren Menschen mit Gehbehinderungen oder mit rollenden Fortbewegungsmitteln die Bordsteinabsenkung auf Fahrbahnniveau (Nullabsenkung).Der Vorteil liegt darin, eine getrennte Führung schafft mehr Klarheit. Mit Hilfe dieser differenzierten Bordhöhen kann jeder Passant seinen eigenen Querungsbereich nach seinem Ermessen auswählen, wie er die Straße überqueren will. Diese Bauweise verlangt allerdings perfekte Ausführungszeichnungen und erfordert eine exakte Bauausführung.
Merkmale sind:
- Menschen mit rollenden Fortbewegungsmitteln fahren über eine von 3 cm auf Fahrbahnniveau abgesenkte profillose schmale Rampe.
- Der Rampenbereich wird durch ein wahrnehmbares Sperrfeld mit Rippenprofil parallel zum Fahrbahnrand für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen abgesichert.
- Der auf Fahrbahnniveau abgesenkte Bereich ist an der kreuzungszugewandten Seite anzulegen.
- Blinde und sehbehinderte Menschen erhalten ihre sichere tastbare Bordsteinkante von 6 cm Höhe dementsprechend an der kreuzungsabgewandten Seite.
- Das Auffinden der Querungsstelle für blinde und sehbehinderte Menschen erfolgt mittels Bodenindikatoren, die quer über den gesamten Gehweg verlegt an den 6 cm hohen Bordstein anschließen.
- Bei Querungsstellen mit Lichtsignalanlage befindet sich der Blindenübergang (Auffindestreifen) unmittelbar neben dem Signalgeber (maximaler Abstand 50 cm).
- Querungsstellen an Fußgängerüberwegen sollten zwischen Sperrfeld und Auffindestreifen einen möglichst großen Abstand aufweisen.
- Der Einsatz der Bodenindikatoren ist auf ein Mindestmaß fixiert.
3. Gestaltung von Querungsstellen nach Wegeverbindungen
Entsprechend notwendiger Wegeverbindungen innerhalb eines Straßenraumes werden in der DIN 32984 (2011-10) zwei Typen von Querungsstellen vorgegeben:
3.1 Gesicherte Querungsstellen
Diese Bauweise wird eingesetzt bei
- Fußgängerfurten mit Lichtsignalanlagen und bei
- Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen).
Wichtig!
Bei der gesicherten Querungsstelle wird der Auffindestreifen für blinde und sehbehinderte Menschen durchgängig quer im Gehweg verlegt. Die Absicherung der Nullabsenkung erfolgt durch ein optisch tastbares Sperrfeld vor der berollbaren Rampe, einschließlich seitlichem Überstand. Dadurch soll das unabsichtliche Überlaufen blinder und sehbehinderter Menschen über die Nullabsenkung verhindert werden.
3.2 Ungesicherte Querungsstellen
Bei einer ungesicherten Querungsstelle
- ohne Lichtsignalanlage und
- ohne Fußgängerüberweg
soll nur ein Richtungsfeld mit Rippenplatten an der Bordsteinkante sowie bei breiten Gehwegen ein ergänzendes Aufmerksamkeitsfeld an der inneren Leitlinie (Gebäudekante, Rasenkantenstein) angelegt werden, jedoch kein durchgehender Auffindestreifen von der inneren bis zur äußeren Leitlinie (Bordstein). Die Anwendung erfolgt zur Herstellung notwendiger Wegeverbindungen bei Seitenstraßen oder in der Straßenmitte liegenden Zielen.
Wichtig!
Erforderlich werdende ungesicherte Querungsstellen (z.B. an Einmündungen von Nebenstraßen) dürfen in der Bauweise nicht mit gesicherten Querungsstellen gleichgestellt werden, weil sonst bei blinden und sehbehinderten Menschen Verwechslungen mit einem Fußgängerüberweg oder einer lichtsignalisierten Querungsstelle entstehen. In diesem Fall kann es bei einer Fußgängerüberquerung unbeabsichtigt zu einem Unfall kommen, mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, aber auch für die Planer (gerichtliches Verfahren).
Die Betroffenen müssen eine begreifbare Situation an Querungsstellen vorfinden!
Hinweis:
Die Anordnung von Bodenindikatoren im öffentlichen Raum mit deren Gestaltung an Querungsanlagen sollten mit der Grundinformation „Informieren, Orientieren, Leiten und Warnen“ so betrachtet werden, dass sie ähnlich wie bei den Verkehrszeichen der StVO bundesweit ein einheitliches System ergeben. Das Ziel muss sein: Sehbehinderter Herr Müller aus Hamburg kann problemlos Herrn Schulze aus Wiesbaden durch die gleichen Orientierungsbedingungen ihn barrierefrei besuchen.
Einheitliche Standards sind für die schwächsten Verkehrsteilnehmer wichtig, deshalb sollten die bestehenden Leitfäden unbedingt überarbeitet werden und sich nach der neuen DIN 32984 ausrichten. Es ist zu hoffen, dass mit dieser DIN der alte Interessenkonflikt zwischen den einzelnen Behindertengruppen ausgeräumt werden kann.
Einzelnen Planungssituationen nach der DIN 32984 sind sehr präzise und detailliert im Handbuch „Barrierefrei im öffentlichen Verkehrsraum – Leitdetails für Planung und Bauausführung“ (1. überarbeitete Auflage Okt. 2011) dargestellt.
Der Trend fokussiert auf "Getrennte Querungsstellen", sie schaffen begreifbare Verkehrssituationen einschließlich deren Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Sie sind bürgerfreundlich und behindertengerecht und lassen sich als barrierefreies Leitsystem ästhetisch in das Stadtbild gut einfügen.
Beispielfotos
Typische Querungsstelle aus den 1975er Jahren:
Bordabsenkung: 6 cm hoch, Kantenausrundung: 10 mm
mit kontrastierender Randeinfassung! Zur damaligen Zeit
eine aktuelle Querungsstelle. Für Rollstuhlbenutzer
noch mögliche Bordsteinüberfahrt, sehr gute
Tastbarkeit mit dem Blindenlangstock, seitliche
Tastkante vorhanden, Auffindestreifen sind noch
nicht vorgesehen.
2003 - Gemeinsame Querungsstelle mit Lichtsignalanlage:
Durchgehende Bordsteinhöhe von 3 cm, die
Kontrastität der Borde wurde nach und nach vernachlässigt,
die Bordsteinkanten erhalten eine größere Ausformung
(z.B. Rundbord r2: 20 mm), dadurch Einschränkung
der Taktilität mit dem Blindenlangstock. Für
Rollstuhlbenutzer verbesserte Bordsteinüberfahrt.
Anordnung von Auffindestreifen mit Noppen, aber
noch ohne Richtungsfeld
2008 - Getrennte Querungsstelle mit FGÜ (Zebrastreifen):
Konventionelle Randeinfassung mit Rundbord r2,
keine Kontrastität der Bordsteine, ertastbare Bordhöhe
von 4 cm für blinde und sehbehinderte Menschen
noch möglich. Partielle Bordabsenkung auf
Fahrbahnniveau für Menschen mit rollenden
Verkehrsmitteln. Noch keine perfekte Lösung!
2009 - Getrennte Querungsstelle mit Lichtsignalanlage:
Differenzierte Randeinfassung. Bordhöhe: 6 cm
mit Kantenausrundung von 15 mm für blinde und
sehbehinderte Menschen. Partielle Nullabsenkung
über einem berollbaren Bord (im Bild nicht sichtbar).
Kontrastierende Randeinfassung einschließlich
Begleitfläche. Auffindestreifen mit trapezförmigen
Noppen und Richtungsfeld aus Rippenplatten.
Barrierefreie Querungsstelle gemäß Handbuch
"Barrierefrei im Verkehrsraum - LEITdetails"
2011 - Getrennte Querungsstelle mit Lichtsignalanlage:
Ausbau analog Bild von 2009 mit differenzierter Bordhöhe,
Absicherung der 1 m breiten Nullabsenkung durch
ein Sperrfeld aus Rippenplatten. Barrierefreie
Querungsstelle gemäß Handbuch
"Barrierefrei im Verkehrsraum - LEITdetails"
2011 - Getrennte Querungsstelle mit Lichtsignalanlage
über Mittelinseln:
Die getrennte Führung auf dem Gehweg und Mittelinseln
schaffen bei allen Fußgängern mit und ohne Behinderung
Klarheit und Sicherheit. Barrierefreie Querungsstelle
gemäß Handbuch "Barrierefrei im Verkehrsraum - LEITdetails"
2011 – Auszug aus LEITdetail 14 "Getrennte Qerungsstelle mit Mittelinsel":
Beispiel einer DIN-gerechten barrierefreien, gesicherten Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe an einer Lichtsignalanlage, bestehend aus einem Auffindestreifen aus Noppen, Richtungsfeld aus Rippen (grüne Linien) und Sperrfeld aus Rippen (rote Linien) sowie einer visuell kontrastierenden Begleitfläche (z.B. planebenes dunkles fasenloses Pflaster)
2011 - Getrennte, ungesicherte Querungsstelle:
Notwendige Überquerung an einer Einmündung
ohne Lichtsignalanlage gemäß DIN 32984 (2011-10).
An diesem 2,20 m breiten Gehweg wurde ein kurzes
Aufmerksamkeitsfeld mit Noppen angeordnet,
um blinde Menschen von der inneren Leitlinie
kommend, zum Richtungsfeld seiner Überquerungsstelle
aufmerksam zu machen. Barrierefreie Querungsstelle
gemäß Handbuch "Barrierefrei im Verkehrsraum - LEITdetails"
Weitere Einzelheiten von Querungsstellen
nach DIN 32984 (2011-10)
siehe Handbuch "Barrierefrei im Verkehrsraum"
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