Treppenanlagen und Rampen

Anwendungsbeispiel Treppen und Rampen

LEITdetail: Bushaltestelle am Gehweg
wie im Handbuch
LEITdetail: Leitstreifen auf Platzflächen
wie im Handbuch
LEITdetail: Kombinierter Fußgängerüberweg
wie im Handbuch
LEITdetail: Treppenanlage - Konstruktiver Aufbau
wie im Handbuch
Randeinfassung
Überstehender Randstein von ca. 5 cm Höhe als tastbare Kante (innere Leitlinie) für Blinde oder Sehbehinderte mit Blindenlangstock.
Entwässerung
Treppen und Rampen werden ohne Querneigung errichtet. Zur Oberflächenentwässerung sind spezielle Entwässerungseinrichtungen, wie Kastenrinnen mit Gitterrostabdeckungen, einzusetzen.
Rampe
Geneigter Weg als Rampenausbildung mit maximal 6 % Gefälle einschließlich Bewegungsflächen von 1,50 m x 1,50 m am Anfang und Ende der Rampe und einen gebogenen Zwischenpodest als waagerechte Ebenen von ca. 3,00 m Außenradius. Oberfläche mit rutschhemmendem Pflaster ohne Fase, z. B. in Farbe Color-beige. Randeinfassung als 10 cm hoher Radabweiser aus Betonfertigteil.
Aufmerksamkeitsfelder
Für die Blinden und Sehbehinderten werden Treppenanlagen und Rampen mit Aufmerksamkeitsfelder mit Noppenplatten versehen. Die Aufmerksamkeitsfelder werden bei Treppen direkt vor der untersten Setzstufe und für den Austritt direkt hinter der obersten Trittstufe verlegt. Bei einer Rampe, am Rampenbeginn und am Rampenende. Die Tiefe beträgt 60 bis 90 cm.
Handlauf
Kontrastierender beidseitiger Handlauf 85 cm hoch, zuzüglich für Kinder ca. 55 cm hoch. Handlauf besteht aus gut greifbaren Stahl-Rundrohren DU = 3 bis 4,5 cm mit Lackierung in Farbe rot.
Handlauf-Information
Taktile Handlaufbeschriftung mit Braille- und erhabener Profilschrift zur Zielangabe am unteren und oberen Ende des Handlaufes z. B. Text unten: "Zur Haltestelle" und oben: "Zur Goethestraße".
Geländer
Selbstständige Wegeverbindungen die an straßenbegleitende Gehwege führen, sollen nicht direkt an einer Querungsstelle in durchgehender Gehrichtung geführt werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist vor der Bordsteinkante ein Grünstreifen oder ein Geländer anzubringen.
Fahrgastunterstand
Überdachte, transparente Buswartehalle mit entsprechend der Haltestellenfunktion angemessener Größe. Einzubeziehen sind: Sitzgelegenheiten mit verschiedenen Sitzhöhen, Fahrgastinformationen neben farbig visuell auch in taktiler und/oder in akustischer Form. Infotafel in lesbarer Augenhöhe für Rollstuhlbenutzer, einschließlich Beleuchtung.
Fahrkartenautomat
Automat mit Touchscreen-Funktion, der durch Dateneingabe die Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel erstellt. Die Bedienungsvorrichtungen sollen kontrastreich, taktil erfassbar und leicht erkennbar sein, damit die Bedienungselemente für alle Mobilitätsbehinderten zugänglich sind. Für Blinde und Sehbehinderte sind diese Automaten nicht bedienbar.
Berühren Sie mit Ihrem Mauszeiger die Ziffern und Symbole um nähere Informationen zu erhalten

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlagen entspricht u.a. folgenden Regelwerken und Normen:
RASt 06 (2006) - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
EFA (2002) - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
EAÖ (2003) - Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
ERA (2010) - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
R-FGÜ (2001) - Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
DIN 18040-01 (2010) - Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 32984 (2011-10) - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

Herstellerempfehlungen:

Bodenindikatoren:
REC Bauelemente GmbH
Profilbeton GmbH
Blockstufen mit Kontraststreifen -
Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG
Randeinfassungen:
Rampenstein -
Heinrich Klostermann GmbH + Co. KG Betonwerke Barrierefreie Querungsborde - Profilbeton GmbH
Hochborde in weiß - Hermann Meudt Betonsteinwerk GmbH

Maßgebende Vorgaben für eine Treppenanlage

  • Regelmaß Stufenverhältnis (Setzstufe zur Trittstufe) 15/33 cm
  • Blockstufen als ganzer Stufenkörper geradlinig und horizontal setzen (keine offene Trittstufen od. historische Barockstufen verwenden, Stolpergefahr!)
  • rutschhemmende Trittstufen müssen sich gegenüber der angrenzenden Verkehrsfläche (z.B. Zwischenpodest) in der Kontrastität absetzen
  • Stufenvorderkantenmarkierung sind kontrastreich hervorzuheben
  • lichtes Mindestmaß zwischen den beidseitigen Handläufen mindestens 1,50 m
  • beidseitige Aufkantung mindestens 5 cm
  • Podestlänge mindestens 1,50 m
  • Richtungsänderungen nur auf einer Ebene (z.B. im Zwischenpodest) als Verschwenkung vorsehen
  • Handläufe beidseitig in 85 cm Höhe über die gesamte Treppenlänge führen
  • Handläufe am Treppenantritt bzw. –austritt mit einer 30 cm waagerechten Verlängerung und abgerundetem Ende vorsehen

Maßgebende Vorgaben für eine Rampe:

  • Längsgefälle maximal 6 %
  • Zwischenpodeste in Abständen von 6 m zwischen den Rampenläufen von 1,50 x 1,50 m
  • Bewegungsfläche am Rampenanfang und –ende mindestens 1,50 x 1,50 m
  • lichte, nutzbare Mindestbreite 1,20 m
  • Handlaufhöhe 85 cm, beidseitig anbringen
  • Radabweiser 10 cm hoch, beidseitig als Aufkantung oder Holme vorsehen
  • Querneigung entfällt

Für die Beleuchtung und Entwässerung von Treppen und Rampen muss gesorgt sein. Weitere Hinweise siehe, DIN 18040-1 (10/2010), RASt 06 (FGSV 2006).

Zeichenerklärung

Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld
Das Symbol öffnet ein Beispiel von der Originalvorlage eines LEITdetails
(Bemaßungen und bautechnische Erläuterungen zu den LEITdetails sowie weitere Zeichnungen finden Sie in dem Handbuch LEITdetails)


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