Treppenanlagen und Rampen
Anwendungsbeispiel Treppen und Rampen
wie im Handbuch

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RASt 06 (2006) - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
EFA (2002) - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
EAÖ (2003) - Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs
ERA (2010) - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
R-FGÜ (2001) - Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
DIN 18040-01 (2010) - Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 32984 (2011-10) - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
Herstellerempfehlungen:
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Bodenindikatoren:
REC Bauelemente GmbH Profilbeton GmbH Blockstufen mit Kontraststreifen - Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Co. KG |
Randeinfassungen:
Rampenstein - Heinrich Klostermann GmbH + Co. KG Betonwerke Barrierefreie Querungsborde - Profilbeton GmbH Hochborde in weiß - Hermann Meudt Betonsteinwerk GmbH |
- Regelmaß Stufenverhältnis (Setzstufe zur Trittstufe) 15/33 cm
- Blockstufen als ganzer Stufenkörper geradlinig und horizontal setzen (keine offene Trittstufen od. historische Barockstufen verwenden, Stolpergefahr!)
- rutschhemmende Trittstufen müssen sich gegenüber der angrenzenden Verkehrsfläche (z.B. Zwischenpodest) in der Kontrastität absetzen
- Stufenvorderkantenmarkierung sind kontrastreich hervorzuheben
- lichtes Mindestmaß zwischen den beidseitigen Handläufen mindestens 1,50 m
- beidseitige Aufkantung mindestens 5 cm
- Podestlänge mindestens 1,50 m
- Richtungsänderungen nur auf einer Ebene (z.B. im Zwischenpodest) als Verschwenkung vorsehen
- Handläufe beidseitig in 85 cm Höhe über die gesamte Treppenlänge führen
- Handläufe am Treppenantritt bzw. –austritt mit einer 30 cm waagerechten Verlängerung und abgerundetem Ende vorsehen
Maßgebende Vorgaben für eine Rampe:
- Längsgefälle maximal 6 %
- Zwischenpodeste in Abständen von 6 m zwischen den Rampenläufen von 1,50 x 1,50 m
- Bewegungsfläche am Rampenanfang und –ende mindestens 1,50 x 1,50 m
- lichte, nutzbare Mindestbreite 1,20 m
- Handlaufhöhe 85 cm, beidseitig anbringen
- Radabweiser 10 cm hoch, beidseitig als Aufkantung oder Holme vorsehen
- Querneigung entfällt
Für die Beleuchtung und Entwässerung von Treppen und Rampen muss gesorgt sein. Weitere Hinweise siehe, DIN 18040-1 (10/2010), RASt 06 (FGSV 2006).
Zeichenerklärung
| Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld | |
| Das Symbol öffnet ein Beispiel von der Originalvorlage eines LEITdetails |








