Treppengestaltung
Beispiele zur Stufen- und Handlaufgestaltung
Treppen sind in fast allen Wegenetzen anzutreffen und werden täglich von Millionen von Menschen benutzt, um von einer Ebene zur anderen zu gelangen. Sie stellen wegen ihrer besonderen Unfallgefahren einen wichtigen Schwerpunkt im öffentlichen Raum dar. Die nachstehenden Ausführungen sollen zur sinnvollen Gestaltung beitragen und anhand der praktischen Beispiele zur richtigen Umsetzung auffordern.
Unfälle an Treppen entstehen durch:
- Stürzen und Abstürzen
- Stolpern und Umknicken
- Ab- und Ausrutschen
- Erhebliche körperliche Anstrengung (z.B. beim Aufstieg langer Treppenläufe)
Ursachen von Unfallgeschehen sind:
- Nutzerbedingte Ursachen
wie Unachtsamkeit (Hektik), Stress, Nichtbenutzung von Handläufen, ungeeignetes Schuhwerk - Organisatorische Ursachen
wie Unübersichtlichkeit durch Abstellen von Gegenständen, die die freie Sicht behindern (z.B. Mülltonnen, Werbetafeln, Fahrräder) - Technische Ursachen
bauliche Mängeln, wie ungleichmäßige Steigung der Stufen, kurze Treppenauftritte, unzureichende Rutschhemmung der Auftrittsfläche, ungeeignete Treppenkantenprofile, unpassendes Schrittmaß, zu hohe Stufensteigungen, Hängenbleiben am offenen Handlauf- und Geländerenden, fehlende oder falsch angebrachte Handläufe, ungünstige optische Gestaltung von Treppen, falsche Beleuchtung, u. v. m.
Unfälle an Treppen sind keine Seltenheiten und führen bei den Betroffenen zu schweren persönlichen Schäden. Beim Entwurf von Treppenanlagen spielt deshalb auch der Gesichtspunkt der Barrierefreiheit eine bedeutungsvolle Rolle. Vom Gesetzgeber gelten zur Herstellung von Barrierefreiheit folgende Vorgaben.
Gesetzliche Vorgaben:
- Grundgesetz Art. 3: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
- Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder - BGG §4 - wird verlangt und definiert: "Barrierefrei sind bauliche ... Anlagen,... wenn sie für behinderte Menschen in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind"
- UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen (seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich) fordert u.a.: "Die Vertragsstaaten treffen ... geeignete Maßnahmen, ... um Mindeststandards und Leitlinien für den barrierefreien Zugang von Einrichtungen - die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereit gestellt werden - anzubieten, die alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.
- Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Treppen gehören zu den baulichen Einrichtungen, die ihre Gestaltung vornehmlich durch das Bauordnungsrecht der Bundesländer festgelegt ist. Die Qualität des Inhalts ist jedoch unterschiedlich.
Konstruktive Einzelheiten sind in Regelwerken und Normen festgelegt.
Darin sind die technischen Voraussetzungen baulicher Anlagen festgehalten. Freitreppen unterliegen ebenso der DIN 18065 zur Treppengestaltung von Gebäuden als auch deren zusätzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit. Bedeutungsvoll sind in diesen Normen die Nutzungserleichterungen für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, wie z.B. für Personen mit kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen, groß- oder kleinwüchsige Personen, Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder die Gepäck führen und Menschen mit Sehbehinderung.
Vorgaben aus technischen Regelwerken:
RASt 06 - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006
EFA - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs, Ausgabe 2002
H BVA - Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen, Ausgabe 2011
Vorgaben von Normen:
DIN 18024-1 (1998-01) Teil 1: Barrierefreies Bauen, ..., Planungsgrundlagen
DIN 18065 (2011-06) "Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße".
DIN 18040-01 (2010-10) Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen, Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 32975 (2009-12) Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
DIN 32984 (2011-10) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
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Wichtige Kriterien zur Treppengestaltung:
1. Stufen:
- Stufenauftritte sind konstruktiv nach der Stufenformel zu ermitteln (vgl. RASt 06, Tab. 37)
- Stufen müssen geschlossen sein, kein Überstand der Trittstufen, sonst Stolpergefahr!
- Stufen müssen geradlinig verlaufen, Richtungswechsel ist am Podest vorzusehen
- Stufen mit seitlicher Aufkantung vorsehen, um ein Abgleiten mit dem Geh- oder Blindenstock zu verhindern
- Stufenvorderkanten sind kontrastierend zur umgebenden Oberfläche ausbilden mehr »
- Zwischenpodest nach maximal 15 bis 18 Stufen (RASt 06) anordnen, besser ab 12 Stufen
- Tiefe des Zwischenpodestes muss mindestens 1,35 m betragen, seitliche Aufkantung vorsehen
- Trittstufen müssen rutschfest sein
2. Handlauf
- Treppenhandläufe beidseitig anordnen
- Treppenbreite zwischen den Handläufen mindestens 1,50 m, besser 2,50 m
- Treppenbreite mit > 2,50 m sollte ein Mittelgeländer als doppelläufige Handläufe ausbilden
- Handlaufhöhe beträgt 85 bis 90 cm (gemessen an der vorderen Stufenkante oder Oberfläche Zwischenpodest)
- Handlaufhöhe für Kinder beträgt 65 cm, mindestens einseitig anbringen
- Handlaufanfang und -ende muss mindestens 30 cm waagerecht überstehen, diese sind mit taktilen Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen zu versehen
- Handlaufenden sind unten abzubiegen oder an der Wand abgekröpft anzuschließen
- lichter Handlaufabstand zur Wand beträgt mindestens 5 cm
- Handlaufhalterung ist an der Unterseite anzubringen
- Handlaufquerschnitt muss rund sein (oval ist auch möglich)
- Handlaufdurchmesser soll 3 bis 4,5 cm betragen
- Handläufe müssen sich kontrastierend vom Hintergrund abheben
3. Bodenindikatoren
- für blinde Menschen müssen unmittelbar an den An- und Austrittstufen ein Aufmerksamkeitsfeld mit diagonalen Noppenprofilen von mindestens 60 cm Tiefe über die gesamte Treppenbreite angeordnet sein
- bei Treppenpodesten ab 3,50 m Tiefe, sind erneut Aufmerksamkeitsfelder anzuordnen
Hinweis:
Ein Leuchtdichtekontrast zwischen den Aufmerksamkeitsfeldern und dem Stufenbelag
ist zu vermeiden, um die Stufenvorderkantenmarkierung visuell hervorzuheben, sonst Sturzgefahr!
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KURZERELÄUTERUNGEN
Freitreppen (Außentreppen)sind Verkehrswege die vom Stadtraum oder aus der Landschaft heraus zu einem Gebäude führen oder innerhalb einer landschaftlichen Anlage vertikale Höhenunterschiede überwinden. An die Verkehrssicherheit von Treppen werden hohe Anforderungen gestellt, damit eine sichere Nutzung gewährleistet wird. Dafür sind gesetzliche Baubestimmungen, Regelwerke und Normen erforderlich, die auf eine fachgerechte Gestaltung ermöglichen. Bisherige Erkenntnisse zeigen aber, dass korrekte Bauausführungen vielerorts noch nicht ausreichend beachtet wurden und dadurch bauliche Mängel entstehen. Die Begründung liegt darin, dass bei den Auftraggebern und Planern fachliche Unwissenheit zur Treppengestaltung bestehen und die Baubehörden nur äußerst zögerlich mit der Umsetzung der geltenden Baurechtsvorschriften umgehen.
DAS BILD
Beispiel einer sicheren Handlaufgestaltung:An dieser breiten Treppenanlage zum öffentlich zugänglichen Gebäude wurden sichere Handläufe angebracht, die zu den Gebäudeeingängen führen. Die mittleren Handläufe wurden doppelseitig angeordnet, damit die Personen sich unabhängig entgegenkommen können. Die Handläufe sind in zwei verschiedenen Höhen für Personen mit unterschiedlicher Größe zweckmäßig zugeordnet und am Stufenan- und austritt mit einer ausreichenden horizontalen Greiflänge versehen.
TREPPENBEISPIELE AUS DER PRAXIS
Folgende Mängel stehen an:
- an den Stufen fehlen die kontrastierenden Markierungskanten
- Handlauf ist am Zwischenpodest unterbrochen, dadurch fehlende Orientierung zum nächsten Stufenbeginn
- Stufen sind zu kurz, Sturzgefahr!
(erbaut 2011)
Dieselbe Treppe mit Blick von oben nach unten:
Die Stufenkanten sind kaum zu erkennen, für sehbehinderte und ältere Menschen besteht Sturzgefahr!
Eingang medizinisches Versorgungszentrum:
- Absturzsicherung zwischen Treppe und Rampe ist durch den Handlauf mit Knieleiste ausreichend; die Sockelleiste ermöglicht die Ertastbarkeit des Handlaufes mit dem Blindenlangstock
- Handlauf an der Treppe entspricht in der Konstruktion der DIN 18040-1, gewährt aber keine ausreichende Stabilität im Bezug zur Standfestigkeit
- fehlende Markierungsstreifen an den Stufenkanten
- visuelle Kontrastität zwischen Handlauf und Umfeld ist nicht ausreichend
(erbaut 2011)
Mängel am Treppenaufgang vor einer Kirche:
- unterschiedliche Stufenmaße oberhalb und unterhalb der Treppe
- an der oberen Treppe sind die Markierungen an den Stufenkanten zum Teil abgenutzt, Sanierung ist erforderlich
- neue vordere Treppe fehlende Stufenmarkierungen
- fehlender Handlauf
Dieselbe Treppe mit Blick von oben nach unten:
Die oberen Stufenkanten sind zu erkennen, die unteren Stufen nach dem Podest nicht mehr, für ältere und sehbehinderte Menschen sieht der untere Bereich wie eine graue Fläche aus, es besteht Sturzgefahr!
Folgende Mängel stehen an:
- fehlende kontrastierende Stufenkanten
- Handlauf am Stufenbeginn zu kurz
- kein runder Handlauf, schmerzhaftes Umgreifen der quadratischen Form
(erbaut 2009)








