Kreuzung in Gehlinie
Anwendungsbeispiel Ungesicherte Querungsstellen
wie im Handbuch

und Begleitfläche zu sehen.
RASt 06 (2006) - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
EFA (2002) - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
E DIN 32984 (2010-02) - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
Herstellerempfehlungen:
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Randeinfassungen:
Rundbordstein, Hochbord-Eckstein - Heinrich Klostermann GmbH + Co. KG Betonwerke Barrierefreie Querungsborde - Profilbeton GmbH Hochborde in weiß - Hermann Meudt Betonsteinwerk GmbH |
Kurzerläuterungen
Straßen mit kleinen Radien sind besonders in der Altstadt durch ihre Gassen und schmalen Seitenstraßen geprägt. Der allgemeine Fußgängerverkehr verläuft geradeaus über die Gehrichtung aus der Seitenstraße direkt über die Straßenkreuzung. Für die blinden und sehbehinderten Personen ist dieser Bestand nicht ungefährlich, weil der Fahrbahnübergang in der Gehlinie mit einer Absenkung ausgestattet ist. Das kann zu einer unkontrollierten Querung führen, demzufolge ist vor der Nullabsenkung der Blinde oder Sehbehinderte zu stoppen. Dazu wird ein Sperrfeld mit Schuppenplatten angelegt. Diese Mobilitätsbehinderten erhalten infolgedessen vor der Kreuzung oder Einmündung ihre separate Querungsstelle über eine Bordsteinkante.
Um den Unterschied zwischen einer gesicherten und ungesicherten Querungsstelle eindeutig zu erkennen, wird in der DIN 32984 (2011-10) eine unverwechselbare Gestaltungsform aufgezeichnet. Es wird vorgeschlagen auf den Auffindestreifen mit Noppenplatten zu verzichten und nur ein Richtungsfeld mit Rippenplatten und Begleitstreifen an der Bordsteinkante anzulegen. Die Lokalisierung dieser Querungsstelle ist aber nur möglich, wenn vom Orientierungs- und Mobilitätslehrer eine Einweisung für die ortsansässigen Blinden und Sehbehinderten erfolgt. Eine erhebliche Erleichterung des Auffindens dieser Querungsstelle wird erreicht, indem eine Begleitfläche über den gesamten Gehweg angelegt wird. Auf diese Weise bleibt das Prinzip der integrierten Gesamtheit aller Querungsanlagen als Ganzes erhalten.
Die Nullabsenkung für die Mobilitätsbehinderten kann auf das erforderliche Breitenmindestmaß nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen angelegt werden. An dieser Lösung wird allerdings noch experimentiert und nach Praxiserfahrungen gesucht, deshalb ist es bedeutungsvoll solche Anlagen zu errichten und die empfohlenen Vorgaben aus der DIN 32984 (2011-10) mit 1,00 m breite Nullansenkung als Standardmaß anzunehmen. Dieses Maß wird als Regelmaß angesehen und sollte bei normaler Fußgängerfrequentierung für Personen mit rollenden Fortbewegungsmitteln ausreichend sein.
Zeichenerklärung
| Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld | |
| Das Symbol öffnet ein Beispiel von der Originalvorlage eines LEITdetails |








