Kreuzung in Gehlinie

Anwendungsbeispiel Ungesicherte Querungsstellen

LEITdetail: Kreuzung über eine Nebenstraße
wie im Handbuch
Querungsstelle mit Querungsbord
Querungsstelle für mobilitätsbehinderte Personen mit rollenden Hilfsmitteln und Personen mit Gehbehinderungen, aber auch für den allgemeinen Fußgängerverkehr. Über eine kurze Rampe vom Gehweg zur Fahrbahn erfolgt eine Nullabsenkung mit Rampenansicht von 0 auf 3 cm. Um bei der Überfahrt ein seitliches kippen des Rollstuhls zu vermeiden, muss senkrecht über den Rampenstein gefahren werden.
Querungsstelle mit Rundbordstein
Querungsstelle für den allgemeinen Fußgängerverkehr. Höhe Bordsteinkante 3-4 cm, wenn baulich möglich, dann Anlaufhöhe auf 6 cm festlegen. Keine Querungsstelle für Blinde und Sehbehinderte!
Randeinfassung mit Hochbordstein
Die Gestaltung des Fahrbahnrandes entspricht den örtlichen Festlegungen mit ca. 10 bis 12 cm Anlaufhöhe. Der Anschluss zur Blindenquerungsstelle erfolgt über einen Übergangsstein.
Ungesicherte Querungsstelle mit Aufmerksamkeitsfeld
Ungesicherte Querungsstellen sollen nicht gleich gestaltet werden wie gesicherte Querungsstellen. Der Auffindestreifen entfällt. Vor der Bordsteinkante ist ein Richtungsfeld anzulegen. Bei breiten Gehwegen wird ein Aufmerksamkeitsfeld an der "Inneren Leitlinie" verlegt.
Umfassungsstreifen zum Erkennen von Hindernissen
Kontrastierende Umrandung einer Baumscheibe durch ein 30 cm breites Pflasterband. Die Randeinfassung sollte sich taktil und visuell absetzen.
Gehweg
Bewegungsfläche für alle Fußgänger mit bequemen, befahrbaren Belag z. B. Betonpflasterstein in verschiedenen Größen ohne Fase, mit beidseitiger Einfassung einer kontrastierenden Läuferzeile. Dieser Verkehrsraum im Gehweg muss frei von Hindernissen sein.
Berühren Sie mit Ihrem Mauszeiger die Grafik um die Unterschiede zwischen Begleitstreifen
und Begleitfläche zu sehen.

Die Gestaltung dieser Verkehrsanlagen entspricht u.a. folgenden Regelwerken und Normen:
RASt 06 (2006) - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
EFA (2002) - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
E DIN 32984 (2010-02) - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

Herstellerempfehlungen:

Randeinfassungen:
Rundbordstein, Hochbord-Eckstein
- Heinrich Klostermann GmbH + Co. KG Betonwerke Barrierefreie Querungsborde - Profilbeton GmbH
Hochborde in weiß - Hermann Meudt Betonsteinwerk GmbH

Kurzerläuterungen

Straßen mit kleinen Radien sind besonders in der Altstadt durch ihre Gassen und schmalen Seitenstraßen geprägt. Der allgemeine Fußgängerverkehr verläuft geradeaus über die Gehrichtung aus der Seitenstraße direkt über die Straßenkreuzung. Für die blinden und sehbehinderten Personen ist dieser Bestand nicht ungefährlich, weil der Fahrbahnübergang in der Gehlinie mit einer Absenkung ausgestattet ist. Das kann zu einer unkontrollierten Querung führen, demzufolge ist vor der Nullabsenkung der Blinde oder Sehbehinderte zu stoppen. Dazu wird ein Sperrfeld mit Schuppenplatten angelegt. Diese Mobilitätsbehinderten erhalten infolgedessen vor der Kreuzung oder Einmündung ihre separate Querungsstelle über eine Bordsteinkante.

Um den Unterschied zwischen einer gesicherten und ungesicherten Querungsstelle eindeutig zu erkennen, wird in der DIN 32984 (2011-10) eine unverwechselbare Gestaltungsform aufgezeichnet. Es wird vorgeschlagen auf den Auffindestreifen mit Noppenplatten zu verzichten und nur ein Richtungsfeld mit Rippenplatten und Begleitstreifen an der Bordsteinkante anzulegen. Die Lokalisierung dieser Querungsstelle ist aber nur möglich, wenn vom Orientierungs- und Mobilitätslehrer eine Einweisung für die ortsansässigen Blinden und Sehbehinderten erfolgt. Eine erhebliche Erleichterung des Auffindens dieser Querungsstelle wird erreicht, indem eine Begleitfläche über den gesamten Gehweg angelegt wird. Auf diese Weise bleibt das Prinzip der integrierten Gesamtheit aller Querungsanlagen als Ganzes erhalten.

Die Nullabsenkung für die Mobilitätsbehinderten kann auf das erforderliche Breitenmindestmaß nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen angelegt werden. An dieser Lösung wird allerdings noch experimentiert und nach Praxiserfahrungen gesucht, deshalb ist es bedeutungsvoll solche Anlagen zu errichten und die empfohlenen Vorgaben aus der DIN 32984 (2011-10) mit 1,00 m breite Nullansenkung als Standardmaß anzunehmen. Dieses Maß wird als Regelmaß angesehen und sollte bei normaler Fußgängerfrequentierung für Personen mit rollenden Fortbewegungsmitteln ausreichend sein.

Zeichenerklärung

Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld
Das Symbol öffnet ein Beispiel von der Originalvorlage eines LEITdetails
(Bemaßungen und bautechnische Erläuterungen zu den LEITdetails sowie weitere Zeichnungen finden Sie in dem Handbuch LEITdetails)


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