Kreuzung mit Aufpflasterung
Anwendungsbeispiel Ungesicherte Querungsstellen
mit 1:3 Steinlänge versetzt

Die Höhe der Bordsteinkante beträgt 3 cm. Der Kantenradius des Rundbordes soll wegen der tastbaren Kante für die Blinden und Sehbehinderten maximal 20 mm nicht überschreiten. Keine Querungsstelle für Blinde und Sehbehinderte!
Bei Linienbusverkehr oder regelmäßiger Befahrung von Rettungsfahrzeugen ist eine Aufpflasterung zu vermeiden.
entspricht u.a. folgenden Regelwerken und Normen:
RASt 06 (2006) - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
EFA (2002) - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
M FP 1 (2003) – Merkblatt für Flächenbefestigung mit Pflasterdecken und Plattenbelägen Teil 1 Merkblatt über bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (1994)
DIN 32984 (2011-10) - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
DIN 32975 (2009-12) - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Kurzerläuterungen
Einkaufsstraßen sind ein Magnet in der Innenstadt. Im historischen Ambiente der Altstadt lässt es sich durch moderne Geschäfte, Shopping Center oder Kaufhäuser im städtischen Flair gut flanieren. Dazu ist eine angenehme Lauflage für die Fußgänger von großer Bedeutung. In diesem Umfeld werden neben Fußgängerzonen auch bei Straßen mit Tempo 30 Zonen, Aufpflasterungen in den Kreuzungen oder Einmündungen errichtet. Diese Maßnahme trägt zur Geschwindigkeitsdämpfung des Kfz-Verkehrs bei und leistet dadurch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Fußgänger. Die Aufpflasterung an der Kreuzung erleichtert den mobilitätsbehinderten Personen das Überqueren der Fahrbahn, da die Gehlinie zur anderen Straßenseite über eine annähernd gleiche Ebene verläuft. Einziger Nachteil einer Aufpflasterung sind die eventuell auftretenden Lärmbelästigungen, insofern spielt die richtige Pflasterauswahl eine wesentliche Rolle.
Bei diesem Anwendungsbeispiel ist der Fahrbahnrand an der Bordausrundung zur Aufpflasterung mit einem 3 cm hohen Rundbord ausgebildet, damit das Oberflächenwasser von der Straßenkreuzung durch das Längsgefälle und der Querneigung nicht auf den Gehweg fließt. Andere Lösungsmöglichkeiten bieten auch Borde mit kleiner Kantenfase oder einer Pflaster-Läuferzeile (z.B. Hamburger Kante). Für Personen, die den 3 cm hohen Bordstein nicht überqueren wollen, besteht die Möglichkeit die 1,00 m breite Nullabsenkung zu benutzen. Dieser Übergang ist aber nach DIN 32984 (2011-10) mit einem 60 cm tiefen Sperrfeld aus Rippenprofilen für blinde und sehbehinderte Personen abzusichern.
Ein Angebot zur Erkennung des Fahrbahnrandes für blinde und sehbehinderte Personen und deren Straßenüberquerung wird eine ungesicherte Querungsmöglichkeit errichtet. Für diese Gestaltung schlägt die DIN vor, nur ein Richtungsfeld am Fahrbahnrand anzulegen, anstatt eines durchgehenden Aufmerksamkeitsfeldes im Gehweg mit Noppen. Bei einem breiten Gehweg soll zum Auffinden der Querungsstelle an der inneren Leitlinie (z.B: Hauswand) ein Aufmerksamkeitsfeld mit diagonalen Noppen angelegt werden.
Die profilierten Bodenindikatoren müssen sich mit einem Leuchtdichtekontrast von K> 0,4 zum Umgebungsbelag absetzen.
Allgemeiner Hinweis zur Farbgestaltung von öffentlichen Verkehrsflächen:
In der Konzipierung von Verkehrsflächen sollte bei der städtebaulichen
Planung von den eintönig abweisend wirkenden Gehwegen Abstand genommen
werden. Das bevorzugte Gestaltungsprinzip „Ton in Ton“ (dunkle
Fahrbahndecke mit dunklem oder grauem Gehweg) möge der Vergangenheit
angehören. Kontrastreiche Farbnuancen müssen das Areal bestimmen
und integraler Bestandteil jedes Straßenraumentwurfs werden. Besonders
Farben mit Helligkeitsunterschieden strahlen Freundlichkeit in der Umgebung
aus.
Zeichenerklärung
| Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld | |
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Die Lupe vergrößert einen Planausschnitt |









