Querungsstellen in Nebenstraßen
Anwendungsbeispiel Ungesicherte Querungsstellen
wie im Handbuch

entspricht u.a. folgenden Regelwerken und Normen:
RASt 06 (2006) - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
EFA (2002) - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
DIN 32984 (2011-10) - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
DIN 32975 (2009-12) - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Kurzerläuterungen
Ungesicherte Querungsstellen befinden sich vorwiegend bei Nebenstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen an einer Einmündung oder zwei kreuzenden Straßen. Hier wird der Fußgänger bewusst über eine Seitenstraße außerhalb des Kurvenbereiches geführt. Die Gehrichtung verläuft also nicht geradeaus über die Straße, sondern um die Straßenecke. Der Fußgänger kann an dieser Querungsstelle den Verlauf des fließenden Verkehrs auf seiner Straße verfolgen und seinen Übergang darauf einstellen. Blinde und sehbehinderte Menschen können akustisch den querenden und parallelen Kfz-Verkehr untereinander besser unterscheiden. Je größer der Abstand zur Kreuzung, desto sicherer die Straßenquerung für diesen Personenkreis. Deshalb ist ihre Querungsstelle von der Einmündung oder Kreuzungsseite entfernt anzulegen und davor der abgesenkte Bereich für die rollennutzenden Personen.
Aus örtlicher Gegebenheit gibt es Situationen, wo ein Übergang sehr kreuzungsnah errichtet werden muss. Wenn es die Verkehrssicherheit verlangt, kann der gefährliche geradlinige Fußgängerverkehr durch ein Absperrelement (z.B. Geländer) unterbunden werden.
Bei Nebenstraßen mit breiter Fahrbahn und Nebenstraßen mit Bushaltstellen ist die Anordnung einer Mittelinsel sehr hilfreich. Sie bieten eine kurze Fahrbahnüberquerung und einen Schutzraum innerhalb der Fahrbahn, dass ist besonders bedeutungsvoll für mobilitätseingeschränkte Personen und Kindern.
Bei diesen ungesicherten Querungsstellen ist der Abstand zwischen dem Übergang des Sehbehinderten und des Rollstuhlfahrers so weit wie möglich auseinander anzulegen, um ein eventuelles Abdriften der blinden Person in die Nullabsenkung zu vermeiden. Auch ist der überrollende Bereich auf die Breite von 1,00 m zu beschränken, denn diese Überfahrtsbreite ist in der Regel ausreichend, da bei Nebenstraßen selten mit einem Begegnungsfall zu rechnen ist.
Im LEITdetail 32 sind die ungesicherten Querungsstellen anstatt mit einer Begleitfläche - wie hier zu sehen - Lösungen mit Begleitstreifen aufgezeichnet.
Zeichenerklärung
| Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld | |
| Das Symbol öffnet ein Beispiel von der Originalvorlage eines LEITdetails |








