Querungsstellen in Nebenstraßen

Anwendungsbeispiel Ungesicherte Querungsstellen

LEITdetail: Kreuzung über eine Nebenstraße
wie im Handbuch
Gehweg
Bewegungsfläche für alle Fußgänger mit bequemen, befahrbaren Belag z.B. Betonpflasterstein in grau ohne Fase. Der Gehweg muss frei von Hindernissen sein.
Begrenzungsstreifen
Kontrastierender und ertastbarer Belag zur Trennung von Gehweg zur Grünfläche oder Parkbuchten. Breite ca. 50 cm, dient vorwiegend als innere Leitlinie für die Blinden und Sehbehinderten. Er ist auch über die Grundstücksüberfahrt zu führen, damit die Leitfunktion erhalten bleibt.
Randeinfassung mit Hochbordstein im Kurvenbereich
Bei einer Nebenstraße soll bewusst in Verlängerung des Gehweges keine Fußgängerquerung erfolgen. Dazu wird im Kurvenbereich der 12 cm hohe Hochbordstein gesetzt, der als "äußere Leitlinie" für blinde und sehbehinderte Fußgänger dient. Die Lage der Querungsstelle ist außerhalb der Einmündung oder Kreuzung anzulegen.
Begleitfläche
Der kontrastierende glatte Belag umfasst die Bodenindikatoren zwischen Fahrbahnrand und Begrenzungsstreifen. Diese Fläche muss genügend breit sein (> 60 cm), um die Bodenindikatoren ertasten zu können. Zur visuellen Unterscheidung des dunklen Begrenzungsstreifens zur dunklen Begleitfläche ist es zweckmäßig einen 30 cm breiten kontrastreichen glatten Belag dazwischen zu setzen.
Absperrelement Geländer
Das Geländer ist in einer Höhe von 90 bis 110 cm mit Handlauf und Knieleiste zu installieren, dabei ist eine untere Tastleiste für den Blindenlangstock zwischen 10 und 25 cm Höhe mit einzubeziehen. Die Farbe soll sich kontrastreich zum Umfeld absetzen. Der Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm zum Fahrbahnrand sollte nicht unterschritten werden.
Fußgängerquerung in der Einmündung
Bei einer sog. Abkürzung der Fußgänger zur schräg gegenüberliegenden Grundstückzufahrt kann es zum Unfall auf der Fahrbahn führen. Deshalb ist es sinnvoll, auch in diesem Bereich ein Geländer vorzusehen.
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Die Gestaltung dieser Verkehrsanlagen
entspricht u.a. folgenden Regelwerken und Normen:

RASt 06 (2006) - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
EFA (2002) - Empfehlungen für Anlagen des Fußgängerverkehrs
DIN 32984 (2011-10) - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
DIN 32975 (2009-12) - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Kurzerläuterungen

Ungesicherte Querungsstellen befinden sich vorwiegend bei Nebenstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen an einer Einmündung oder zwei kreuzenden Straßen. Hier wird der Fußgänger bewusst über eine Seitenstraße außerhalb des Kurvenbereiches geführt. Die Gehrichtung verläuft also nicht geradeaus über die Straße, sondern um die Straßenecke. Der Fußgänger kann an dieser Querungsstelle den Verlauf des fließenden Verkehrs auf seiner Straße verfolgen und seinen Übergang darauf einstellen. Blinde und sehbehinderte Menschen können akustisch den querenden und parallelen Kfz-Verkehr untereinander besser unterscheiden. Je größer der Abstand zur Kreuzung, desto sicherer die Straßenquerung für diesen Personenkreis. Deshalb ist ihre Querungsstelle von der Einmündung oder Kreuzungsseite entfernt anzulegen und davor der abgesenkte Bereich für die rollennutzenden Personen.

Aus örtlicher Gegebenheit gibt es Situationen, wo ein Übergang sehr kreuzungsnah errichtet werden muss. Wenn es die Verkehrssicherheit verlangt, kann der gefährliche geradlinige Fußgängerverkehr durch ein Absperrelement (z.B. Geländer) unterbunden werden.

Bei Nebenstraßen mit breiter Fahrbahn und Nebenstraßen mit Bushaltstellen ist die Anordnung einer Mittelinsel sehr hilfreich. Sie bieten eine kurze Fahrbahnüberquerung und einen Schutzraum innerhalb der Fahrbahn, dass ist besonders bedeutungsvoll für mobilitätseingeschränkte Personen und Kindern.

Bei diesen ungesicherten Querungsstellen ist der Abstand zwischen dem Übergang des Sehbehinderten und des Rollstuhlfahrers so weit wie möglich auseinander anzulegen, um ein eventuelles Abdriften der blinden Person in die Nullabsenkung zu vermeiden. Auch ist der überrollende Bereich auf die Breite von 1,00 m zu beschränken, denn diese Überfahrtsbreite ist in der Regel ausreichend, da bei Nebenstraßen selten mit einem Begegnungsfall zu rechnen ist.

Im LEITdetail 32 sind die ungesicherten Querungsstellen anstatt mit einer Begleitfläche - wie hier zu sehen - Lösungen mit Begleitstreifen aufgezeichnet.

Zeichenerklärung

Die Zahlen verweisen auf eine Kurzbeschreibung im gesonderten Textfeld
Das Symbol öffnet ein Beispiel von der Originalvorlage eines LEITdetails
(Bemaßungen und bautechnische Erläuterungen zu den LEITdetails sowie weitere Zeichnungen finden Sie in dem Handbuch LEITdetails)


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