Barrierefreies Wegesystem
Muster für Behindertenstadtplan
Personen sowie blinde und sehbehinderte Personen
Höhe Bordsteinkante 6 cm, Rampenüberfahrt 3 cm
Höhe Bordsteinkante 6 cm,
Rampenüberfahrt 3 cm
Übersicht Wegesysteme
Die nebenstehende Karte zeigt einen Planausschnitt von Gestaltungsmöglichkeiten für ein barrierefreies Wegesystem als gesonderter Stadtplan. Die Symbole sind wegen der Lesbarkeit hier größer dargestellt. Im Originalmaßstab muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Plangröße und Symbolik vorliegen. Wegbeschreibung:
- Rollstuhlfahrer, Blinde und Sehbehinderte können vom Bahnhof zum Zielpunkt
- Städtische Verwaltung, Polizei oder Post - barrierefrei über die gesicherten Straßenquerungsstellen der Bahnhofstraße, Rabanusstraße gehen. - Rollstuhlfahrer können auch vom Bahnhof aus barrierefrei eine Abkürzung zur Post über die Bahnhofstraße, Lindenstraße benutzen. Für die Blinden und Sehbehinderten ist dieser Weg kein gesicherter Übergang (er soll also nicht begangen werden).
- Eine barrierefreie Treppenanlage befindet sich in einer Passage zwischen zwei Geschäftshäusern.
Erläuterungen
Der Raumbedarf erstreckt sich vom fließenden Verkehr für das Versorgungspotential, dem öffentlichen Personennahverkehr, dem individuellen Kraftfahrzeugverkehr bis hin zu dem Radfahrer- und Fußgängerverkehr.
Aus den Nutzungsansprüchen der Verkehrsteilnehmer entsteht eine bestimmte Raumaufteilung, die zu Verkehrs- und Wegenetzen führen. Sie werden durch den Quell- und Zielverkehr bestimmt. Die Individualität der Fußgänger mit ihrer eigenständigen Wegebeziehung ist äußerst vielseitig, komplex und umfangreich.
Die Menschen benutzen den öffentlichen Verkehrsraum mit unterschiedlicher Konstitution mit ihren persönlichen positiven und negativen Veranlagungen, einschließlich ihrer körperlichen, kognitiven und seelischen Merkmalen.
Von mobilitätsbehinderten Personen werden bis zu 45% aller Ortsveränderungen zu Fuß oder im Rollstuhl vorgenommen. Daraus lassen sich u. a. bei der Gestaltung des Straßenraumes folgende Bedürfnisse ableiten:
- Selbstständige Bewältigung von Wegen,
- selbstständiges Auffinden und Verstehen von Informationen,
- selbstständiges Nutzen von Transportmitteln, insbesondere des ÖPNV,
- gefahrloser und angstfreier Aufenthalt im Straßenraum,
- Vorfinden von Verweilplätzen
- Betätigungsangebote bei Freizeitanlagen.
Sinnvoll ist, wenn vom Grundnetz ausgehend, kontinuierlich sukzessiv ein Nachrüsten oder Verdichten erfolgt. Derartige Wegesysteme sind in Stadtzentren, Wohngebieten, Wohn- und Arbeitsstätten sowie in Erholungsgebieten als geschlossene bzw. vereinzelne Wegeführungen vorzusehen.
Einbezogen werden sollten Ziele wie z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Arztpraxen sowie soziale, sportliche und kirchlichen Einrichtungen, Einkaufsstätten, Wohnungen und Arbeitsstätten als auch Wege zu Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Parkplätzen bzw. Parkhäusern.
Behindertenparkstände sind möglichst in der Nähe von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und nahe von öffentlichen Einrichtungen anzulegen.







